Irreführende Werbeschreiben von Primastrom, Voxenergie und Nowenergie

Pressemitteilung vom
Die Energieanbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy verschicken Schreiben an ihre Kund*innen, in denen eine „Preissenkung“ beworben wird. Tatsächlich handelt es sich um einen Neuvertrag zu Preisen, die immer noch weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Außerdem ist die Vertragsbindung zum Teil sehr lang.
Frau schaut fragend auf Stromrechnung
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Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Diese Schreiben von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy sind sehr irreführend. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten klar erkennen können, dass es sich hier um einen Neuvertrag handelt. Manche unterschreiben und bereuen es hinterher, weil sie erst dann verstehen, was sie da unterzeichnet haben. Das hat dann zum Teil noch weitere Folgen. Wenn es zum Beispiel im Altvertrag eine unzulässige Preiserhöhung gab, besteht die Gefahr, dass man nach Abschluss des Neuvertrags nicht mehr dagegen vorgehen kann.“

Neue Beschwerden wegen alter Bekannter

Der Energiemarkt ist in Bewegung, derzeit lohnt es sich für viele Verbraucher*innen, ihren Strom- und Gasanbieter zu wechseln. Die Preise in den laufenden Verträgen sind meist teurer als in den Neuverträgen. Neuverträge für Strombelieferung können aktuell auch zu Arbeitspreisen von unter 30 Cent/kWh abgeschlossen werden. Um Kund*innen zu binden, greifen einige Anbieter zu zweifelhaften Methoden. Seit Ende 2023 wenden sich Kund*innen von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy an die Verbraucherzentralen und beschweren sich wegen der Werbeschreiben. Neue Beschwerden wegen alter Bekannter: Bei der Verbraucherzentrale Berlin gehen schon jahrelang jeden Monat zahlreiche Beschwerden wegen Primastrom, Voxenergie und Nowenergy ein.

Neuvertrag statt Preissenkung

Die Betreffzeile des Schreibens erweckt den Eindruck, die Kund*innen müssten nur ein Formular ausfüllen, um ihre Preise zu senken: „Erfreuliche Nachrichten: Preissenkung. Zur Einrichtung bitte das Formular auf der Folgeseite ausgefüllt zurücksenden!“ Dass es sich um einen neuen Vertrag handelt, ist aufgrund der Formulierung nicht auf dem ersten Blick ersichtlich. Tatsächlich sind die beworbenen Preise oft etwas günstiger als im laufenden Vertrag. Unerfreulich ist jedoch, dass sie immer noch mehr als doppelt so hoch sind wie der derzeitige Marktdurchschnitt. Dazu kommt, dass selbst diese sehr hohen Preise nur für drei Monate garantiert werden – anschließend können sie sogar noch steigen. Und einige dieser Neuverträge sehen sogar noch eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten zu diesen schlechten Preiskonditionen vor.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät

  • Unterschreiben Sie dieses Formular nicht!
  • Prüfen Sie, ob ein Anbieterwechsel möglich ist
  • Recherchieren Sie vor dem Anbieterwechsel die aktuellen Marktpreise. Tipps finden Sie hier
  • Falls Sie schon unterschrieben haben, prüfen Sie, ob sie noch widerrufen können
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Altvertrag unzulässige Preiserhöhungen vorgenommen wurden, lassen Sie sich rechtlich beraten
  • Eine Kopie eines solchen Werbeschreibens finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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