Kreditvermittler und gewerbliche
Schuldenregulierer

Mit unseriösen und betrügerischen Methoden versuchen Kreditvermittler und gewerbliche Schuldenregulierer immer wieder, aus der Not der Betroffenen noch Kapital zu schlagen. Die Verbraucherzentrale hat – wie schon in den Vorjahren – zahlreiche Fälle unzulässiger Werbung im Berichtszeitraum dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gemeldet, der mit Erfolg Wettbewerbsverfahren eingeleitet
hat. Außerdem haben Betroffene bzw. die Verbraucherzentrale Strafanzeige erstattet.
 
antragsgemäß verurteilt, gegen das Urteil hat der SRV Berufung eingelegt.
 
Gegen Werbung und Tätigkeit des Helveg Instituts hat die Verbraucherzentrale nach erfolgloser Abmahnung Klage beim Landgericht Berlin erhoben wegen Irreführung und Wuchers. Auch hier ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
 
Öffentlichkeitsarbeit
Zur schon ständigen Einrichtung ist der
Kreditkostenvergleich geworden, der seit 01.07.1994 im Abstand von 6 Monaten in jeweils aktualisierter Form veröffentlicht wird. Seit Januar 1997 werden auch
Direktbanken (Banken ohne Filialnetz) in die Untersuchung einbezogen. Dabei hat sich gerade 2006 gezeigt, dass immer mehr Banken dazu übergehen, keine
einheitlichen Zinssätze mehr anzugeben. Die Berechnung – so die Banken – erfolge abhängig von der Bonität des jeweiligen Kunden
 
Auch 2006 wurde der Preisvergleich „Was
Konten kosten“ aktualisiert. Gegenstand
der Untersuchung waren nicht nur die
Preise der Kontoführung, sondern auch
die Problematik der Guthabenkonten für
Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose und
Überschuldete. Die Verbraucherzentrale
hat in diesem Rahmen erneut die Forderung
nach einem gesetzlichen Anspruch
auf ein Konto für Jedermann bekräftigt.
Die Resonanz der Medien war groß.
 
Beteiligung 2006 an folgenden Sendungen
(Fernsehen/Hörfunk):
 
  • RBB Berlin, 88,8:
  • Expertenrunde zum Thema Schulden
  • 3 x Inforadio : Girokonten für Jedermann, Internet-Kredite, Konto für Kinder und Jugendliche
  • N 24: Verschuldung durch Kreditkarte
  • 2 x Berliner Rundfunk: Verschuldung durch Kreditkosten, Inkassobüros
  • Deutschlandfunk: Wege aus der Schuldenfalle
  • RBB: Gewerbliche Schuldenregulierer
  •  
     
    Regionale Verstöße mahnt die Verbraucherzentrale
    seit 2004 verstärkt selbst ab.
     
    2006 hat die Verbraucherzentrale gegen 5 Firmen gerichtliche Unterlassungsverfahren eingeleitet.
     
    Gegen den Blauen Ring e. V. hat die Verbraucherzentrale beim Landgericht Frankfurt/Oder eine einstweilige Verfügung erwirkt, einmal auf Unterlassung des Zusatzes „Schuldnerhilfe“ im Namen, zum anderen auf Unterlassung von Werbung für Schuldner- und Insolvenzberatung, da
    der Blaue Ring nicht als Insolvenzberatungsstelle offiziell anerkannt ist. Aufgrund des gegnerischen Widerspruchs ist
    die einstweilige Verfügung zunächst teilweise geändert worden, auf die Berufung der Verbraucherzentrale hin hat das Brandenburgische Oberlandesgericht sodann den Blauen Ring in allen 3 Klageanträgen voll auf Unterlassung verurteilt.
     
    Ebenfalls auf Unterlassung der Werbung für Schuldnerberatung hat die Verbraucherzentrale die Fa. ISB Initiative Schuldnerberatung in Anspruch genommen und Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Im Termin hat die Gegenseite die Unterlassungserklärung
    abgegeben.
     
    Den SRV Schuldenregulierungsverein hat die Verbraucherzentrale auf Zahlung der Vertragsstrafe verklagt, weil er gegen die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen hat. In erster Instanz
    hat das Gericht die Gegenseite antragsgemäß