Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln Zweifelhafte Werbung täuscht Verbraucher Ob per Zeitungsanzeige, Postwurfsendung oder übers Internet: Als Wundermittel angepriesene Nahrungsergänzungsmittel zur angeblichen Linderung von Krankheiten boomen. Argwohn ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin angebracht, wenn geheimnisvolle Pflanzenextrakte, wieder entdeckte alte Heilpflanzen oder Spezialzubereitungen asiatischer Lebensmittel mit folgenden Anpreisungen beworben werden: Das Mittel ... § bekommt besondere Attraktivität durch wiederholten Hinweis auf seine Herkunft aus exotischen Regionen (etwa Regenwald, Himalaya, kleine karibische Insel), § wirkt angeblich gegen eine Vielzahl verschiedener Erkrankungen, beispielsweise Akne, Aids, Diabetes, Krebs, Neurodermitis, Rheuma, § hilft scheinbar, wo die Schulmedizin versagt (hat), speziell in ausweglosen Situationen, bei unheilbaren Krankheiten, § lindert angeblich die Nebenwirkungen der Verfahren, die die Schulmedizin gegen die spezielle Krankheit einsetzt, § soll besonders wirksam sein. Als Beweis werden umfangreiche Erfahrungsberichte herangezogen, oft gar nicht existierende Ärzte oder Professoren zitiert. Nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien oder entsprechende Literaturquellen werden nicht genannt, § wird als "ganz natürlich" angepriesen und frei von Risiken und Nebenwirkungen, § soll in dieser Qualität nur zeitlich begrenzt oder nur bei "Beratern" dieser Firma erhältlich sein, § wird nicht in Drogeriemärkten oder Apotheken verkauft § wird schon seit Jahren/Jahrzehnten/Jahrhunderten in außereuropäischen Ländern verwendet, ohne offiziell anerkannt zu sein, § ist so erfolgreich, dass unverständlich bleibt, warum keine Zulassung als Arzneimittel existiert. (Als Begründung folgt meist, dass auf Pflanzen keine Patente angemeldet werden können). Besondere Vorsicht ist nötig, wenn der Vertreiber nicht in Deutschland sitzt! Geld-zurück-Garantien oder Schadenersatz bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch das Mittel verursacht wurden, sind nur schwer einklagbar. |