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-Lebensmittel und Ernährung: Ihr Arzt verkauft Ihnen Nahrungsergänzungsmittel?  
-Veröffentlicht: 16/8/2006
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Ihr Arzt  verkauft Ihnen Nahrungsergänzungsmittel?
Machen Sie mit bei unserer
Verbraucherbefragung!


Immer häufiger melden uns Verbraucher, dass ihr Arzt ihnen bei einem Praxisbesuch Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, Formula-Diäten oder Trinkwasserfilter zum Kauf angeboten hat. Wir stehen dieser Praxis kritisch gegenüber. Es ist nämlich schwer für Patienten, die vom Wohlwollen der Ärzte abhängig sind, angepriesene Produkte abzulehnen oder sich eine Bedenkzeit zu erbitten, um einen Preisvergleich anzustellen oder sich andernorts über die Qualität der Produkte zu erkundigen.

Zwar kann der Arzt beispielsweise einen Mangel an Vitaminen erkennen und Empfehlungen geben, doch der Handel und somit der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln ist ihm nicht gestattet.

Die Grundlage dafür bildet die Berufsordnung der Ärzte. Diese verbietet dem Arzt, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes eine Tätigkeit auszuüben, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufes nicht vereinbar ist. Beispielsweise zählt zu einer solchen Unvereinbarkeit auch das gewerbliche Abgeben von Nahrungsergänzungsmitteln während der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit, wenn diese nicht wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind.

Dieses Verbot dient der ärztlichen Unabhängigkeit und auch dem bisher hohen Ansehen des Arztes in der Bevölkerung. Das besondere Vertrauen eines Patienten gegenüber seinem Arzt darf nicht zur Verkaufsförderung von Produkten missbraucht werden, die der Patient nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit einer ärztlichen Therapie benötigt.

Bedenklich ist nach unserer Auffassung ebenso, wenn Ärzte Patienten darauf hinweisen, dass Angestellte, Ehepartner oder Verwandte des Arztes Nahrungsergänzungsmittel oder andere Produkte verkaufen. Auch hier sehen wir die ärztliche Unabhängigkeit nicht mehr gewahrt.

Bis jetzt greift nur eine Minderheit der Ärzte auf die beschriebenen Geschäftspraktiken zurück.

Wenn Sie solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben, füllen Sie bitte den Fragebogen hier im Internet aus oder drucken Sie ihn und schicken ihn per Post.

Die Aktion wird bundesweit von der Verbraucherzentrale Sachsen koordiniert. Dort werden auch die Befragungsbögen ausgewertet.

Zweck der Befragung
Wir werden die Fälle auswerten und anonymisiert (ohne die persönlichen Daten der Betroffenen) an die zuständigen Behörden übermitteln und zur Unterstützung unserer Forderung nach strengeren gesetzlichen Regelungen oder strengerer Ahndung bei Gesetzesverstößen gegenüber Behörden und Politik heranziehen. Außerdem werden die Ergebnisse dieser Befragung anonymisiert (ohne die persönlichen Daten der Betroffenen) in einem Bericht zusammengefasst, der dann auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Datenschutz:
Sämtliche personenbezogenen Daten werden entsprechend rechtlicher Bestimmungen (insbeson¬dere Datenschutzgesetz) behandelt. Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten findet nicht statt. Ebenso wird eine weitergehende Speicherung der personenbezogenen Daten als im Rahmen dieser Erhebung oder gar Weitergabe an Dritte ausgeschlossen. Für den Fall, dass wir der Auffassung sind, ein Sachverhalt verstößt gegen die Berufsordnung der Ärzte und wir ein In¬teresse daran haben, dies der zuständigen Landesärztekammer oder Bundesärztekammer weiter zu leiten, wird die Einwilligung zur Weitergabe der persönlichen Daten an diese Stellen gesondert eingeholt. Auf Antrag erhalten Sie unentgeltlich Auskunft zu den über Sie gespeicherten per¬sonenbezogenen Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an: Verbraucherzentrale Sachsen, Referat Ernährung, Brühl 34-38, 04109 Leipzig, e-mail: aktion@vzs.de .

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen Ihre Verbraucherzentrale

 

   
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