| Die Eierkennzeichnung Beim „Behandeln und Inverkehrbringen“ von Hühnereiern gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die für Verbraucher oft rätselhaft sind. Hier die Wichtigsten: - Die Eier sind innerhalb von 21 Tagen nach dem Legen an den Verbraucher abzugeben.
- Sie müssen vor nachteiliger Beeinflussung, z. B. unmittelbarer Sonneneinwirkung, geschützt werden.
- Vom 18. Tag nach dem Legen an, müssen die Eier im Handel bei +5°C bis +8°C gelagert werden (Kühldatum).
Was muss auf der Eierpackung stehen? aus ökologischer Erzeugung aus Freilandhaltung (wg. Vogelgrippe: siehe unten "Freilandhaltung") aus Bodenhaltung aus Käfighaltung „A“= frisch (Luftkammer höchstens 6 mm. Eiklar des aufgeschlagenen Eies ist zäh und umschließt das gewölbte Dotter deutlich in zwei Schichten) „XL“ oder „sehr groß“ = über 73,0 g „L“ oder „groß“ = 63 g – 72,9 g „M“ oder „mittel“ = 53 g – 62,9 g „S“ oder „klein“ = unter 53 g - Mindesthaltbarkeitsdatum (spätestens der 28. Tag nach dem Legen)
· Verbraucherhinweis: bei Kühlschranktemperatur aufbewahren. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen - Name, Anschrift und Kennnummer der Packstelle.
Die ersten Buchstaben der Packstellen-Nr. stehen für das EU-Land (DE= Deutschland), dann 2 Ziffern für das Bundesland (12 = Brandenburg). Diese Nummer gibt keine Auskunft, woher die Eier stammen, sondern nur, wo sie verpackt wurden! Das Ursprungsland ist auf jedem Ei abzulesen (s. unten). Was darf zusätzlich angegeben werden? (Beispiele) - Regionale Herkunft der Eier, z. B. Brandenburg
- Legedatum auf der Verpackung und auf jedem Ei aufgestempelt
- Kühldatum, von dem ab die Eier bei +5°C bis +8°C im Handel zu kühlen sind. Zieht man davon 18 Tage ab, so erhält man das frühestmögliche Legedatum!
Was steht auf dem Ei?
In allen Ländern der Europäischen Union ist seit dem 1. Januar 2004 die einheitliche Kennzeichnung von Eiern vorgeschrieben. Jedes Hühnerei der Güteklasse A muss mit einem Erzeugercode gestempelt sein. Durch ihn erkennen die Verbraucher die Herkunft der Eier und wie die Hühner gehalten wurden. (Ausgenommen sind nur Eier, wenn der Erzeuger alle bei ihm selbst erzeugten Eier auf der Hofstelle oder im Verkauf an der Haustür unmittelbar an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgibt. Und zwar nur, wenn die Eier unverpackt und unsortiert, also ohne Güte- und Gewichtsklasse abgegeben werden.) Der Stempel auf dem Ei Der Stempel besteht aus drei Abschnitten: Erster Abschnitt: Art der Hennenhaltung: 0 = Biohaltung (ökologische Erzeugung) 1 = Freilandhaltung (wg. Vogelgrippe: siehe unten "Freilandhaltung") 2 = Bodenhaltung 3 = Käfighaltung Zweiter Abschnitt: Herkunftsland: | AT = Österreich | IE = Irland | | BE = Belgien | IT = Italien | | CZ = Tschechische Republik | LU = Luxemburg | | DE = Deutschland | NL = Niederlande | | DK = Dänemark | PL = Polen | | ES = Spanien | SE = Schweden | | FR = Frankreich | UK = Vereinigtes Königreich Großbritannien | | GR = Griechenland | Dritter Abschnitt: Die Zahlenkombination aus sieben Ziffern besteht aus einer Landeskennung (in Deutschland das Bundesland) plus Legebetriebs- und Stallnummer. | 01 = Schleswig-Holstein | 09 = Bayern | | 02 = Hamburg | 10 = Saarland | | 03 = Niedersachsen | 11 = Berlin | | 04 = Bremen | 12 = Brandenburg | | 05 = Nordrhein-Westfalen | 13 = Mecklenburg-Vorpommern | | 06 = Hessen | 14 = Sachsen | | 07 = Rheinland-Pfalz | 15 = Sachsen-Anhalt | | 08 = Baden-Württemberg | 16 = Thüringen | Eier aus Drittstaaten müssen auf dem Ei mit dem Herkunftsland und der Angabe „Nicht-EU-Norm“ gekennzeichnet werden. Wie sind Eier im Lose-Verkauf zu kennzeichnen? Beim Verkauf von losen Eiern ohne Verpackung müssen, zusätzlich zum Erzeugercode auf dem Ei, die vorgeschriebenen Angaben auf einem Schild neben der Ware angegeben sein. Der Code muss erklärt und die Haltungsform genannt werden. Lose Eier, z. B. auf Wochenmärkten, erwecken den Eindruck, als seien sie besonders frisch oder von freilaufenden Hühnern. Das ist aber in der Regel nicht der Fall! Ein Blick auf den Stempel ist hier sinnvoll ! Wie werden die Legehennen gehalten? Seit 1. Januar 2002 sind nur noch Käfig-, Boden- und Freilandhaltung zugelassen. Andere Kennzeichnungen, wie beispielsweise „Eier aus intensiver Auslaufhaltung“ oder „Eier aus Volierenhaltung“ sind nicht mehr erlaubt. - Käfighaltung: Circa 84 Prozent der Legehennen in Deutschland werden in Käfigen gehalten. Vier bis sechs Tiere sind in neben- und übereinander angeordneten Käfigen untergebracht. Die Hennen stehen auf Drahtgeflechten, sie haben keine Sitzstangen und Nester. Die Eier rollen über Gitter in eine Auffangrinne. Typische Verhaltensweisen wie Scharren, Staubbaden und die Eiablage in Nestern sind nicht möglich. Die herkömmlichen Anlagen, bei denen einem Tier nur eine Grundfläche von 550 cm2 – weniger als ein DIN-A4-Blatt (=630 cm2)– zur Verfügung stehen, waren noch bis zum 31.12.2006 erlaubt. Betriebe, die nachweislich in etwas größere Käfige (800 cm2) mit Sitzstangen, sogenannte Kleinvolieren, investieren, konnten auf Antrag eine Fristverlängerung bis Ende 2008 erhalten. Käfige mit Nest, Sitzstange und Einstreu und einer Größe von 750 Quadratzentimetern, sogenannte „ausgestaltete Käfige“, sind noch bis 31. Dezember 2020 erlaubt.
- Bodenhaltung: Hier können sich die Hennen im Stall mehr oder weniger frei bewegen. Für neun Tiere muss nur mindestens ein Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. In Nestern, die auf mehreren Etagen angelegt sind, können die Hennen ihre Eier ablegen. Mindestens ein Drittel des Stalls ist eingestreut, damit die Tiere am Boden scharren können.
- Freilandhaltung: Bei der Freilandhaltung haben die Hennen zusätzlich zu einem Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien. Jedem Tier müssen mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung stehen.
Seit dem 17. Februar 2006 besteht wieder Stallpflicht wegen der Vogelgrippe. Die seitdem gelegten Eier durften trotzdem (maximal für 12 Wochen) als Freilandeier gekennzeichnet werden. Bei anhaltender Stallpflicht sind sie jetzt als Eier aus Bodenhaltung zu kennzeichnen. Die Stallpflicht sollte Ende April enden, ist aber auf unbestimmte Zeit verlängert worden, lässt aber seit dem 10. Mai mit der neuen Aufstallungsverordnung zahlreiche Ausnahmen zu, so dass reichlich Eier aus Freilandhaltung im Handel sind. Was ist das Besondere bei Bio- (=Öko-) Eiern? Für Eier aus biologischer Produktion gelten EU-weit besondere Anforderungen. Die Belegdichte im Stall darf höchstens sechs Tiere pro Quadratmeter betragen. Zusätzlich stehen jeder Henne mindestens vier Quadratmeter Auslauf zur Verfügung. Beim Futter sind vorwiegend Getreide und Mais aus ökologischer Erzeugung die Grundlage. Auf den vorbeugenden Einsatz von Arzneimitteln wird verzichtet. Gentechnisch verändertes Futter und Fischmehl sind untersagt. Bio-Eier müssen nach der EG-Öko-Verordnung mit einer Öko-Kontrollstellen-Nummer gekennzeichnet sein, z.B. „DE-099-Öko-Kontrollstelle“ oder „Skal 1111“. Es gibt zusätzlich eigene Label von Öko-Anbauverbänden, Handelsketten, Bundesländern und Regionen, das EU- und das staatliche „Bio-Siegel“. Die Daten auf der Packung Mindest- Haltbarkeits- Kühldatum Datum (freiwillig) ( ≤ 28. Tag nach (18. Tag nach dem Legen) dem Legen) Gewicht Packstelle
 Der Code auf dem Ei  Informationen zu Herkunft, Name und Ort des Legebetriebes sind zum Teil im Internet abrufbar unter www.was-steht-auf-dem-Ei.de. Letzte Aktualisierung: Januar 2007 |