Logo der Verbraucherzentrale Berlin mit Verlinkung zur Startseite  

 

-Lebensmittel und Ernährung: Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen  
-Veröffentlicht: 1/6/2005
-14492 x gelesen
Druckoptimierte Seite Einen Freund benachrichtigen-
   

Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen

 ... dann doch lieber gleich zu Mehrweg greifen ...

 

Seit dem 1. Januar 2003 wird auf Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand erhoben. Grund ist der in den letzten Jahren ständig steigende Anteil von Einweg-Flaschen und –Dosen. Allein der Marktanteil von Dosenbier hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt!

 

Die Verpackungsverordnung hat eine Pfandpflicht vorgeschrieben, wenn der Anteil an Mehrweg-Verpackungen unter einen bestimmten Prozentsatz fällt. 2005 wurde das Pfand neu geregelt und wird nun unabhängig vom Erreichen dieser Quote fällig.

 

Von der Pfandpflicht sind folgende Getränke in Einwegverpackungen betroffen:

 

Wasser
Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser, Heilwasser 
Sauerstoffwasser
Aromatisiertes Wasser
Wasser mit Koffein oder mit anderen Zusätzen.  


Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure

Limonaden
Cola-Getränke
Mischungen aus Saft und Wasser (z.B. Apfelschorle)
Bittergetränke
Energy-Drinks und Sportgetränke (Isotonische Getränke)
Kaffee- und Teegetränke.

 

Alkoholhaltige Mischgetränke

Alkopops

Weinhaltige Mischgetränke

Spirituosenhaltige Mischgetränke (z.B. Gin Tonic, Wodka Lemon)

 

Bier   (alle bierhaltigen Getränke)

Bier
Alkoholfreies Bier
Bier mit Sirup (Berliner Weiße)
Bier mit Cola oder Limonade
Bier mit anderem Alkohol (Bier mit Wodka)
Aromatisiertes Bier.    

 

 

 

Kein Pfand muss für folgende Getränke in Einwegpackungen gezahlt werden:

Frucht- und Gemüsesaft oder -Nektar 
Wein und Sekt
Spirituosen
Getränke mit mind. 50% Milchanteil, Joghurt- und Kefirgetränke

 

sowie Getränke in sog. ökologisch vorteilhaften Einweg-Verpackungen (Karton, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) und bestimmte Diät-Lebensmittel.

   

 

 

Mit einheitlich 25 Cent werden Dosen, Einweg-Kunststoff- und Glasflaschen von 0,1 Liter bis einschl. 3 Liter Inhalt berechnet.

 

Die Einwegverpackungen können dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden und in allen Geschäften bundesweit, die Getränke in gleichartigen Einweg-Packungen (Dose, Glas, PET) verkaufen, unabhängig davon, welchem Rücknahmesystem sich das jeweilige Geschäft vorher angeschlossen hatte.

 

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 qm müssen nur Einwegverpackungen von den Marken zurücknehmen, die sie selber verkaufen.  

 

Auch beschädigte Einweg-Verpackungen müssen zurückgenommen werden. Für die Automaten-Rücknahme darf allerdings die Packung nicht zerdrückt sein, das neue Pfandlogo muss in Verbindung mit dem EAN-Strichcode auf dem Etikett erkennbar und unbeschädigt sein.

 

Automaten-Betreiber müssen sicherstellen, dass die Pfandrückzahlung und Verpackungsrückgabe in der Nähe der Getränkeautomaten möglich ist.    

 

Die Bestimmungen wurden in den vergangenen Jahren von einigen Anbietern torpediert und umgangen. So verfolgten einige Discounter (Aldi, Lidl, Netto, Penny, Plus) sogenannte Insellösungen. Das heißt, sie verkauften spezielle Einwegverpackungen, die nur bei ihnen zurückgegeben werden konnten. Verpackungen anderer Geschäfte mussten sie dann nicht zurücknehmen. Das ging klar zu Lasten der Verbraucher. Diese sog. Insellösungen gibt es seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr.

 

Verstöße gegen die Regelungen ahnden in Berlin die Ordnungsämter der Bezirke, teilweise auch die Wirtschafts- oder Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter.


 

Besser gleich Mehrweg !

 

Einweg-Verpackungen verursachen deutlich mehr Abfall und verbrauchen durch Herstellung und Entsorgung mehr Energie als Mehrweg-Verpackungen.  

 

Deshalb rät die Verbraucherzentrale Berlin, die Gelegenheit zu nutzen, und auf die ökologisch sinnvollere Mehrweg-Verpackung umzusteigen!  

 

Das Pfand bei Mehrwegflaschen beträgt übrigens nur 15 Cent (bzw. 8 Cent bei Bierflaschen). 

 

Wer Produkte aus der Region bevorzugt, tut ein Übriges, um lange Transportwege zu vermeiden, die einen weiteren hohen Energieverbrauch mit der entsprechenden Umweltbelastung mit sich brächten.  

 

Stand: Mai 2006

   
--
Zurück zur Kategorie | Zurück zur Übersicht