Wie hilft die
Verbraucherzentrale?
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Durch präventive Aufklärung und Warnung, am besten
VOR Vertragsabschluss
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Durch individuelle Rechtsberatung im Sinne einer
Hilfe zur Selbsthilfe
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Klärung der Rechtslage, der
Beweissituation und der Erfolgsaussichten
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Empfehlung von Verhaltensmaßnahmen zur Durchsetzung
von Ansprüchen
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Individuelle Rechtsbesorgung bzw.
Vermittlung, wenn erforderlich
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Ziel: Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung
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Letztes Mittel: Verweis auf den Rechtsweg unter Hinweis
auf das Prozessrisiko
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Veröffentlichung aller bedenklichen
Sachverhalte
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Meldung an andere Stellen zur
Weiterverfolgung
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Abmahnung bei unlauterem Wettbewerb
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Abmahnung bei unzulässigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
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Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung
von 0190 bzw. 0900er-Rufnummern
Wo kann
die Verbraucherzentrale nicht helfen?
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Die Verbraucherzentrale kann vor Gericht keine Vertretung
übernehmen, es sei denn, es liegt eine fremde und abgetretene Forderung gem. §
3 Nr. 8 Rechtsberatungsgesetz vor und eine solche Klage dient dem
Verbraucherschutz insgesamt.
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Sie kann auch keine Anwälte empfehlen
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Abhilfe: Spezialistenkartei des Berliner Anwaltsvereins,
Tel. 251 38 46
è Die Verbraucherzentrale
ist nicht legitimiert zu Beratungen in den Bereichen: Arbeitsrecht,
Sozialrecht, Steuerrecht, Rentenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilien- und
Grundstücksfragen, Streitigkeiten zwischen Privatleuten, Nachbarschaftsrecht,
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, öffentliches - und Verwaltungsrecht,
Gemeinderecht, Unternehmensberatung