Wie hilft die Verbraucherzentrale?

 

 

 

è    Durch präventive Aufklärung und Warnung, am besten VOR Vertragsabschluss

 

è    Durch individuelle Rechtsberatung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe

 

è    Klärung der Rechtslage, der Beweissituation und der Erfolgsaussichten

 

è    Empfehlung von Verhaltensmaßnahmen zur Durchsetzung von Ansprüchen

 

è    Individuelle Rechtsbesorgung bzw. Vermittlung, wenn erforderlich

 

è    Ziel: Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung

 

è    Letztes Mittel: Verweis auf den Rechtsweg unter Hinweis auf das Prozessrisiko

 

è    Veröffentlichung aller bedenklichen Sachverhalte

 

è    Meldung an andere Stellen zur Weiterverfolgung

 

è    Abmahnung bei unlauterem Wettbewerb

 

è    Abmahnung bei unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

è     Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von 0190 bzw. 0900er-Rufnummern

 

 

 

 

Wo kann die Verbraucherzentrale nicht helfen?

 

 

 

è    Die Verbraucherzentrale kann vor Gericht keine Vertretung übernehmen, es sei denn, es liegt eine fremde und abgetretene Forderung gem. § 3 Nr. 8 Rechtsberatungsgesetz vor und eine solche Klage dient dem Verbraucherschutz insgesamt.

 

è    Sie kann auch keine Anwälte empfehlen

 

è    Abhilfe: Spezialistenkartei des Berliner Anwaltsvereins, Tel. 251 38 46

 

è     Die Verbraucherzentrale ist nicht legitimiert zu Beratungen in den Bereichen: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Rentenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilien- und Grundstücksfragen, Streitigkeiten zwischen Privatleuten, Nachbarschaftsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, öffentliches - und Verwaltungsrecht, Gemeinderecht, Unternehmensberatung