Rückblick auf 50 Jahre
Verbraucherarbeit
in
Berlin
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Die Verbraucherzentrale
Berlin kann auf 50 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken. In dieser Zeit hat
sich das Beratungsangebot entsprechend den veränderten politischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen sehr gewandelt. Als am Anfang der
Wirtschaftswunderjahre, am 24. April 1953, die Neue Hauswirtschaft in der
Stresemannstraße in Kreuzberg eröffnet wurde, ahnte noch niemand etwas von
Dialer-Programmen, die in einem Internet lauern, Umweltschutz spielte keine
Rolle, ebenso wenig die Sorge um Schadstoffe in Lebensmitteln. Kredithaie
fanden noch wenig Nahrung, Anlagebetrug war eine Ausnahmeerscheinung, und die
private Altersvorsorge wuchs bestenfalls auf dem Sparkonto heran. Allerdings ist auf
einigen Gebieten unseriöser Geschäftsanbahnungsmethoden eine verblüffende
Kontinuität festzustellen: 1965 erstattete die Verbraucherzentrale bei der
Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verkaufs von Wärmedecken im Kino, als medizinisches
Allheilmittel deklariert, mit Verteilung von Eiern als Werbegeschenk. Die
Wärmedecken gibt es immer noch, nur werden sie nicht mehr im Kino angeboten und
locken Eier als Werbegeschenk keine potentiellen Käufer mehr an. Statt dessen
versuchen die Initiatoren solcher Verkaufsveranstaltungen heute, die
Verbraucher mit Reisen und Gewinnversprechen zu locken, wobei sie sich nach der
Gesetzesänderung am 30.06.2000 gern hinter Postfächern im Ausland verstecken. Auch die Art und Weise
der Informationsvermittlung bleibt von den Veränderungen nicht unberührt.
Standen früher neben der individuellen Beratung Ausstellungen und Vorträge im
Mittelpunkt, wird heute über ein erweitertes Informationsangebot im Internet
nachgedacht, wobei die individuelle Beratung allerdings unverändert stark
nachgefragt und die Verbraucherzentrale sich weiterhin darauf konzentrieren
wird. Mit ihrem
Beratungsangebot, ihrer Ausstellung hauswirtschaftlicher Geräte, den Sonderschauen
und Vorträgen richtete sich das Angebot der Neuen Hauswirtschaft in den 50er Jahren zunächst in erster Linie an
Hausfrauen, z.B. mit Sonderschauen wie "Richtige Körperhaltung bei der
Hausarbeit", "Kunststoffe helfen der Hausfrau", "Die
Hausfrau am Wochenende". Das änderte sich, als die Beratungsstelle 1959 im
Zuge der Einrichtung von Verbraucherzentralen in allen Bundesländern als
"Neue Hauswirtschaft-Beratungsdienst und Verbraucherzentrale Berlin
e.V." (ab 1965 "Neue Hauswirtschaft und Verbraucherzentrale Berlin
e.V.") weitergeführt wurde. Jetzt kamen allmählich
allgemeine Verbraucherthemen hinzu. 1960 fand z.B. eine Diskussionsveranstaltung
zum Thema "Kartelle und Preise" statt und Reklamationen wurden
erstmals bearbeitet. 1964 gab es besonders viele Reklamationen zu Ratenkäufen
an der Wohnungstür, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde schon das
Ladenschlussgesetz kritisiert und Anregungen zur Änderung des
Abzahlungsgesetzes vorgeschlagen. Ein zentrales Thema wurde
die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucherverbände und der Verbraucherzentralen wurde 1966 der Verein zum
Schutz der Verbraucher gegen den unlauteren Wettbewerb
(Verbraucherschutzverein) gegründet, in den die Verbraucherzentrale Berlin ihre
Klagebefugnis einbrachte. 1965 hatten die Verbraucherverbände nach dem Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Klagebefugnis erhalten. Der VSV ist
inzwischen in den neuen Bundesverband integriert worden. 1973 wurde die
Institution in "Verbraucherzentrale Berlin e.V." umbenannt und
erhielt eine neue Satzung. Zweck des Vereins ist satzungsgemäß die Förderung
der Verbraucherinteressen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über
allgemeine Marktfragen und die individuelle Beratung der Verbraucher. Das
bedeutet, dass die Verbraucherzentrale über den Kreis der Mitglieder hinaus
einen öffentlichen Auftrag wahrzunehmen hat und jedem Verbraucher, der es
wünscht, Rat und Hilfe erteilt. In den 70er und 80er
Jahren wurden zunehmend Informationsveranstaltungen für Schulklassen angeboten,
regelmäßige Preisvergleiche und Preisauszeichnungskontrollen etabliert und
weitere Beratungsangebote aufgenommen, so z. B. Sonderberatungen zu
Urlaubspauschalreisen, Energiefragen, Beratung für türkische Mitbürger,
Mieterberatung etc. Die Wohnberatung wurde
1974 neuer Arbeitsbereich der Verbraucherzentrale, nachdem schon 1967 die
ernährungswirtschaftliche Beratung eingerichtet worden war. Im Mittelpunkt der
Wohnberatung standen zunächst u.a. Kaufberatung/Produktberatung,
Einrichtungsberatung, speziell kind- bzw. familiengerechtes Wohnen, Wohnen im
Alter, behindertengerechtes Wohnen. Mittlerweile ist der Bereich um die
Bauberatung erweitert worden. Die Umweltberatung kam
1987 hinzu, musste aber 2001 aufgrund der finanziellen Notlage, in der sich
die Verbraucherzentrale seit 1996 befindet, wieder aufgegeben werden. Der
Finanzmisere ist 1998 auch der älteste Beratungsbereich - die hauswirtschaftliche
Beratung - zum Opfer gefallen. Einige Arbeitsbereiche
sind in den 90er Jahren aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entstanden, so die
Patientenberatung, die Finanzdienstleistungsberatung (Spar- und Anlageberatung,
private Altersvorsorge, Versicherungsberatung), Baufinanzierungsberatung und
Insolvenzrecht. Einen Wendepunkt im
Verbraucherschutz stellte die Änderung des Rechtsberatungsgesetzes am
18.08.1980 dar, die den Verbraucherzentralen das Recht zur außergerichtlichen
Rechtsberatung und Rechtsbesorgung gab. Die Verbraucherzentrale Berlin hatte
zwar bereits seit dem 14.06.1977 die personengebundene Ausnahmegenehmigung vom
Präsidenten des Amtsgerichtes erhalten, jedoch wurde durch die Änderung des
Rechtsberatungsgesetzes eine große Rechtsunsicherheit bei der Tätigkeit aller
Verbraucherzentralen beseitigt. Der Verbraucherschutz ist auf dieser Grundlage
zum zentralen Arbeitsbereich ausgebaut worden. Immer wichtiger wurde
innerhalb des Verbraucherschutzbereichs in den letzten 20 Jahren die Kredit-
und Schuldnerberatung. Seit 1998 ist die Verbraucherzentrale auch
"geeignete Stelle" im Sinne des § 305 Abs.1 Nr. 1 der
Insolvenzordnung, die einem Insolvenzverfahren vorgeschaltet sein muss - für
die Bezirke Schöneberg und Tempelhof. Seit diesem Jahr unterhält sie eine
gemeinsame Schuldnerberatungsstelle mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg für
das außergerichtliche Entschuldungsverfahren nach der Insolvenzordnung für
betroffene Bürger aus den beiden mittlerweile fusionierten Bezirken -
finanziell getragen von beiden Bezirken, jetzt vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. In ihrer 50jährigen
Tätigkeit ist die Institution immer wieder durch herausragende Ereignisse vor
neue Herausforderungen gestellt worden. In besonderem Maße war
dies nach der Maueröffnung am 9. November 1989 und in den darauffolgenden
Jahren der Fall. Die Verbraucherzentrale wurde von Anfragen aus der ehemaligen
DDR und Ost-Berlin regelrecht überhäuft. Es wurden sofort zusätzliche
Sprechstunden eingerichtet, neue Beratungsthemen aufgegriffen. In gleichem
Maße stieg die Nachfrage der Medien aus West, aber vor allem aus Ost. Kontakte
entstanden zu Persönlichkeiten und Institutionen aus der ehemaligen DDR, vor
allem zu Initiatoren, die den Aufbau von Verbraucherorganisationen planten. Aus
dem Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung (ASMW) in Ost-Berlin
ging das Verbraucherzentrum Ost hervor, das am 03.10.1990 in die Verbraucherzentrale
Berlin integriert wurde. Die Lage veränderte sich
allmählich, nachdem Ende 1990 Verbraucherzentralen in den fünf neuen
Bundesländern gegründet worden waren. Als weitere Beispiele
ganz anderer und unerfreulicher Art spektakulärer Ereignisse seien genannt die
Katastrophe von Tschernobyl 1986, zahlreiche Lebensmittelskandale (z.B. BSE),
die Flutkatastrophe 2002 - und vieles andere mehr. Themen, die den
Verbraucherschutzbereich jahre- oder jahrzehntelang beschäftigten, waren
beispielsweise unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlauterer
Wettbewerb,
Geschäftsmethoden der Kreditinstitute (Wertstellungspraxis, Guthabenkonten,
Kreditkarten), sittenwidrige Kreditverträge, Reisen in Krisengebiete,
Gewinnversprechen und Kettenbriefe, Werbeveranstaltungen, unseriöse
Anlageangebote. Nicht zuletzt werden neue
Probleme aufgeworfen durch Globalisierung, Kommerzialisierung,
Liberalisierung der Märkte - z.B. vor einigen Jahren des Strommarktes, zuvor
des Post- und Telefonmarktes - und durch die rasante Entwicklung neuer Informationstechniken. Immer hat die
Verbraucherzentrale im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Warnungen
ausgesprochen, Anregungen zu dringend notwendigen Gesetzesänderungen gegeben,
Appelle an die Vernunft der am Wirtschaftsleben Beteiligten gerichtet, darüber
hinaus von ihrem Klagerecht Gebrauch gemacht. Fast 30 Jahre lang hat
die Verbraucherzentrale sich entschieden und streitbar für eine Liberalisierung
des Ladenschlussgesetzes eingesetzt, auf zahlreichen Podiumsdiskussionen, in
Fernseh- und Hörfunksendungen, durch Pressemitteilungen Einfluss zu nehmen
versucht. Engagiert hat sie sich
ebenfalls mit Nachdruck seit vielen Jahren für die Abschaffung des
Rabattgesetzes. Sie warnt aber auch nach wie vor seit vielen Jahren vor einer
zunehmenden Konzentration im Einzelhandel und unterstützte 1994 die
Bundesratsinitiative
der Länder Berlin und Brandenburg zur Einführung eines Gesetzes zum Schutz der
Gewerbemieten, insbesondere für Ladenmieten. Hocherfreut wird der Durchbruch
in den beiden ersten Fällen wahrgenommen, während im dritten die Initiative
der Länder Berlin und Brandenburg leider im Sande verlief - mit entsprechend
negativen Folgen für den mittleren und kleinen Einzelhandel (kleine und
mittlere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe eingeschlossen). In den vergangenen Jahren
hatte sich die Verbraucherzentrale zunehmend mit den Veränderungen im
EU-Binnenmarkt auseinander zu setzen und Informationsdefizite bei den
Verbrauchern auszuräumen. Vor und während der Euro-Einführung wurde intensive
Informationsarbeit geleistet, außerdem - auch in Zusammenarbeit mit dem neuen
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - die
Preisgestaltung kritisch beobachtet; eklatante Preissteigerungen wurden
angeprangert. Im Jahr 2001 wurde die
Abmahntätigkeit nach dem Unterlassungsklagengesetz bei Verstößen gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gegen unzulässige Allgemeine
Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze aufgenommen, die
erstens ein wichtiges verbraucherpolitisches Instrument darstellt, um derartige
Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze einzudämmen, darüber hinaus auch als
Einnahmequelle für die Verbraucherzentrale von zunehmender Bedeutung ist. Die Verbraucherzentrale
steht in enger Verbindung zu Behörden, zu anderen Verbraucherorganisationen,
zu Organisationen der Wirtschaft und insbesondere auch den Massenmedien. Sie
wirkt in vielen Gremien mit und pflegt darüber hinaus auch internationale
Kontakte. Jetzt kommt der
betrübliche Teil des Rückblicks, die Finanzierung: Hauptgeldgeber war bis
Anfang 2002 die Senatsverwaltung für Wirtschaft. Auch deren Zuwendungen wurden
kontinuierlich abgebaut. Die ersten Etatkürzungen erfolgten bereits 1991. Die Kürzungen in der
ersten Hälfte der 90er Jahre konnten noch durch Erhöhung der Eigeneinnahmen und
Projektfinanzierungen aufgefangen werden. Die Beratungsgebühren wurden
erhöht, und als erste Verbraucherzentrale führte Berlin 1996 die
gebührenpflichtige telefonische Rechts- und Finanzdienstleistungsberatung ein. Dramatisch wurde die
Situation 1997, als die Verbraucherzentrale aufgrund drastischer Kürzungen
seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft vor dem Konkurs stand. Nachdem die
Senatsverwaltung die Zuwendungen bereits um 200.000 DM gekürzt hatte, sollten
weitere Kürzungen in Höhe von 400.000 DM unmittelbar folgen. Der Konkurs wurde
glücklicherweise durch Einlenken seitens des Senats abgewendet. Trotzdem
mussten 6 Kündigungen ausgesprochen werden, die hauswirtschaftliche Beratung
wurde aufgelöst, die Umweltberatung eingeschränkt, vorher war schon der
Stützpunkt im Ostteil Berlins aufgegeben worden. Anfang des Jahres 2002
wurde die Verbraucherzentrale nach fast 49 Jahren Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Wirtschaft der Senatsverwaltung für Gesundheit und
Soziales zugeordnet, die um den Bereich Verbraucherschutz erweitert worden
ist. In diesem Jahr hat die Androhung von Mittelkürzungen in Höhe von 300.000 €
für 2005 die Verbraucherzentrale in eine nicht zu übersehende Verunsicherung
gestürzt. Sollte es dazu kommen, steht die Verbraucherzentrale möglicherweise
endgültig vor dem Aus. Eine Kompensation durch Erhöhung der Eigeneinnahmen in
diesem Ausmaß ist absolut unrealistisch. Die Fortsetzung der
öffentlichen Finanzierung ist zur Aufrechterhaltung unabhängiger
Verbraucherarbeit unerlässlich. Zu diesem Urteil kommt auch das vom
Bundesministerium
für Wirtschaft beim ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1996 in
Auftrag gegebene Gutachten zur Finanzierung der deutschen
Verbraucherorganisationen.
In diesem Zusammenhang wird die wachsende ordnungspolitische Bedeutung der
Verbraucherarbeit unterstrichen. Den Verbraucherzentralen bescheinigt das
Gutachten besondere Bürgernähe. Es lobt das privatrechtlich organisierte System
in Deutschland, das Aufgaben übernimmt, für die in anderen Ländern Behörden
zuständig sind. Im Anschluss folgt eine
kurze chronologische Übersicht über die Entwicklung der Institution. Eine
ausführliche Darstellung bietet die Chronik der Verbraucherzentrale Berlin, die
Anfang des Jahres aktualisiert vorgelegt wird.
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