Rückblick auf 50 Jahre Verbraucherarbeit 
in Berlin

Die Verbraucherzentrale Berlin kann auf 50 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken. In dieser Zeit hat sich das Beratungsangebot entsprechend den veränderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen sehr gewandelt.

Als am Anfang der Wirtschaftswunderjahre, am 24. April 1953, die Neue Hauswirt­schaft in der Stresemannstraße in Kreuzberg eröffnet wurde, ahnte noch niemand etwas von Dialer-Programmen, die in einem Internet lauern, Umweltschutz spielte keine Rolle, ebenso wenig die Sorge um Schadstoffe in Lebensmitteln. Kredithaie fanden noch wenig Nahrung, Anlagebetrug war eine Ausnahmeerscheinung, und die private Altersvorsorge wuchs bestenfalls auf dem Sparkonto heran.

Allerdings ist auf einigen Gebieten unseriöser Geschäftsanbahnungsmethoden eine verblüffende Kontinuität festzustellen: 1965 erstattete die Verbraucherzentrale bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verkaufs von Wärmedecken im Kino, als me­dizinisches Allheilmittel deklariert, mit Verteilung von Eiern als Werbegeschenk. Die Wärmedecken gibt es immer noch, nur werden sie nicht mehr im Kino angeboten und locken Eier als Werbegeschenk keine potentiellen Käufer mehr an. Statt dessen ver­suchen die Initiatoren solcher Verkaufsveranstaltungen heute, die Verbraucher mit Reisen und Gewinnversprechen zu locken, wobei sie sich nach der Gesetzes­än­derung am 30.06.2000 gern hinter Postfächern im Ausland verstecken.

Auch die Art und Weise der Informationsvermittlung bleibt von den Veränderungen nicht unberührt. Standen früher neben der individuellen Beratung Ausstellungen und Vorträge im Mittelpunkt, wird heute über ein erweitertes Informationsangebot im Internet nachgedacht, wobei die individuelle Beratung allerdings unverändert stark nachgefragt und die Verbraucherzentrale sich weiterhin darauf konzentrieren wird.

Mit ihrem Beratungsangebot, ihrer Ausstellung hauswirtschaftlicher Geräte, den Son­derschauen und Vorträgen richtete sich das Angebot der Neuen Hauswirtschaft in den  50er Jahren zunächst in erster Linie an Hausfrauen, z.B. mit Sonderschauen wie "Richtige Körperhaltung bei der Hausarbeit", "Kunststoffe helfen der Hausfrau", "Die Hausfrau am Wochenende". Das änderte sich, als die Beratungsstelle 1959 im Zuge der Einrichtung von Verbraucherzentralen in allen Bundesländern als "Neue Haus­wirtschaft-Beratungsdienst und Verbraucherzentrale Berlin e.V." (ab 1965 "Neue Hauswirtschaft und Verbraucherzentrale Berlin e.V.") weitergeführt wurde.

Jetzt kamen allmählich allgemeine Verbraucherthemen hinzu. 1960 fand z.B. eine Dis­kussionsveranstaltung zum Thema "Kartelle und Preise" statt und Reklamationen wurden erstmals bearbeitet. 1964 gab es besonders viele Reklamationen zu Raten­käufen an der Wohnungstür, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde schon das Ladenschlussgesetz kritisiert und Anregungen zur Änderung des Abzahlungsgesetzes vorgeschlagen.

Ein zentrales Thema wurde die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und der Verbraucherzentralen wurde 1966 der Verein zum Schutz der Verbraucher gegen den unlauteren Wettbe­werb (Verbraucherschutzverein) gegründet, in den die Verbraucherzentrale Berlin ihre Klagebefugnis einbrachte. 1965 hatten die Verbraucherverbände nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Klagebefugnis erhalten. Der VSV ist inzwischen in den neuen Bundesverband integriert worden.      

1973 wurde die Institution in "Verbraucherzentrale Berlin e.V." umbenannt und erhielt eine neue Satzung. Zweck des Vereins ist satzungsgemäß die Förderung der Ver­braucherinteressen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Marktfragen und die individuelle Beratung der Verbraucher. Das bedeutet, dass die Verbraucher­zentrale über den Kreis der Mitglieder hinaus einen öffentlichen Auftrag wahrzu­nehmen hat und jedem Verbraucher, der es wünscht, Rat und Hilfe erteilt.

In den 70er und 80er Jahren wurden zunehmend Informationsveranstaltungen für Schulklassen angeboten, regelmäßige Preisvergleiche und Preisauszeichnungs­kontrollen etabliert und weitere Beratungsangebote aufgenommen, so z. B. Sonder­beratungen zu Urlaubspauschalreisen, Energiefragen, Beratung für türkische Mitbürger, Mieterberatung etc.

Die Wohnberatung wurde 1974 neuer Arbeitsbereich der Verbraucherzentrale, nach­dem schon 1967 die ernährungswirtschaftliche Beratung eingerichtet worden war. Im Mittelpunkt der Wohnberatung standen zunächst u.a. Kaufberatung/Produktberatung, Einrichtungsberatung, speziell kind- bzw. familiengerechtes Wohnen, Wohnen im Alter, behindertengerechtes Wohnen. Mittlerweile ist der Bereich um die Bauberatung erweitert worden.

Die Umweltberatung kam 1987 hinzu, musste aber 2001 aufgrund der finan­ziellen Notlage, in der sich die Verbraucherzentrale seit 1996 befindet, wieder aufge­geben werden. Der Finanzmisere ist 1998 auch der älteste Beratungsbereich - die hauswirt­schaftliche Beratung - zum Opfer gefallen.

Einige Arbeitsbereiche sind in den 90er Jahren aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entstanden, so die Patientenberatung, die Finanzdienstleistungsberatung (Spar- und Anlageberatung, private Altersvorsorge, Versicherungsberatung), Baufinan­zierungs­beratung und Insolvenzrecht.

Einen Wendepunkt im Verbraucherschutz stellte die Änderung des Rechtsberatungsgesetzes am 18.08.1980 dar, die den Verbraucherzentralen das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung gab. Die Verbraucher­zentrale Berlin hatte zwar bereits seit dem 14.06.1977 die personengebundene Aus­nahmegenehmigung vom Präsidenten des Amtsgerichtes erhalten, jedoch wurde durch die Änderung des Rechtsberatungsgesetzes eine große Rechtsunsicherheit bei der Tätigkeit aller Verbraucherzentralen beseitigt. Der Verbraucherschutz ist auf dieser Grundlage zum zentralen Arbeitsbereich ausgebaut worden.

Immer wichtiger wurde innerhalb des Verbraucherschutzbereichs in den letzten 20 Jahren die Kredit- und Schuldnerberatung. Seit 1998 ist die Verbraucherzentrale auch "geeignete Stelle" im Sinne des § 305 Abs.1 Nr. 1 der Insolvenzordnung, die einem Insolvenzverfahren vorgeschaltet sein muss - für die Bezirke Schöneberg und Tempelhof. Seit diesem Jahr unterhält sie eine gemeinsame Schuldnerberatungsstelle mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg für das außergerichtliche Ent­schul­dungsverfahren nach der Insolvenzordnung für betroffene Bürger aus den bei­den mittlerweile fusionierten Bezirken - finanziell getragen von beiden Bezirken, jetzt vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.

In ihrer 50jährigen Tätigkeit ist die Institution immer wieder durch herausragende Ereig­nisse vor neue Herausforderungen gestellt worden.

In besonderem Maße war dies nach der Maueröffnung am 9. November 1989 und in den darauffolgenden Jahren der Fall. Die Verbraucherzentrale wurde von Anfragen aus der ehemaligen DDR und Ost-Berlin regelrecht überhäuft. Es wurden sofort zusätzliche Sprechstunden eingerichtet, neue Beratungsthemen aufgegriffen. In glei­chem Maße stieg die Nachfrage der Medien aus West, aber vor allem aus Ost. Kontakte entstanden zu Persönlichkeiten und Institutionen aus der ehemaligen DDR, vor allem zu Initiatoren, die den Aufbau von Verbraucherorganisationen planten. Aus dem Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung (ASMW) in Ost-Berlin ging das Verbraucherzentrum Ost hervor, das am 03.10.1990 in die Verbraucher­zentrale Berlin integriert wurde.

Die Lage veränderte sich allmählich, nachdem Ende 1990 Verbraucherzentralen in den fünf neuen Bundesländern gegründet worden waren.

Als weitere Beispiele ganz anderer und unerfreulicher Art spektakulärer Ereignisse seien genannt die Katastrophe von Tschernobyl 1986, zahlreiche Lebensmittel­skandale (z.B. BSE), die Flutkatastrophe 2002 - und vieles andere mehr.

Themen, die den Verbraucherschutzbereich jahre- oder jahrzehntelang beschäftig­ten, waren beispielsweise unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlauterer Wettbewerb, Geschäftsmethoden der Kreditinstitute (Wertstellungspraxis, Guthabenkonten, Kreditkarten), sittenwidrige Kreditverträge, Reisen in Krisengebiete, Gewinnversprechen und Kettenbriefe, Werbeveranstaltungen, unseriöse Anlageangebote.

Nicht zuletzt werden neue Probleme aufgeworfen durch Globalisierung, Kommerzialisierung, Liberalisierung der Märkte - z.B. vor einigen Jahren des Strommarktes, zuvor des Post- und Telefonmarktes - und durch die rasante Entwicklung neuer In­formationstechniken.

Immer hat die Verbraucherzentrale im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Warnungen ausgesprochen, Anregungen zu dringend notwendigen Gesetzesänderungen gegeben, Appelle an die Vernunft der am Wirtschaftsleben Beteiligten gerichtet, darüber hinaus von ihrem Klagerecht Gebrauch gemacht.

Fast 30 Jahre lang hat die Verbraucherzentrale sich entschieden und streitbar für eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes eingesetzt, auf zahlreichen Podiumsdiskussionen, in Fernseh- und Hörfunksendungen, durch Pressemitteilungen Einfluss zu nehmen versucht.

Engagiert hat sie sich ebenfalls mit Nachdruck seit vielen Jahren für die Abschaffung des Rabattgesetzes. Sie warnt aber auch nach wie vor seit vielen Jahren vor einer zunehmenden Kon­zentration im Einzelhandel und unterstützte 1994 die Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Brandenburg zur Einführung eines Gesetzes zum Schutz der Gewerbemieten, insbesondere für La­denmieten. Hocherfreut wird der Durchbruch in den beiden ersten Fällen wahrgenommen, während im dritten die Initiative der Länder Berlin und Brandenburg leider im Sande verlief - mit entsprechend negativen Folgen für den mittleren und kleinen Einzelhandel (kleine und mittlere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe eingeschlossen).

In den vergangenen Jahren hatte sich die Verbraucherzentrale zunehmend mit den Veränderungen im EU-Binnenmarkt auseinander zu setzen und Informationsdefizite bei den Verbrauchern auszuräumen. Vor und während der Euro-Einführung wurde intensive Informationsarbeit geleistet, außerdem - auch in Zusammenarbeit mit dem neuen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - die Preisgestaltung kritisch beobachtet; eklatante Preissteigerungen wurden angepran­gert.

Im Jahr 2001 wurde die Abmahntätigkeit nach dem Unterlassungsklagengesetz bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze aufgenommen, die erstens ein wichtiges verbraucherpolitisches Instrument darstellt, um derartige Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze einzudämmen, da­rüber hinaus auch als Einnahmequelle für die Verbraucherzentrale von zunehmender Bedeu­tung ist.

Die Verbraucherzentrale steht in enger Verbindung zu Behörden, zu anderen Verbraucherorganisationen, zu Organisationen der Wirtschaft und insbesondere auch den Massenmedien. Sie wirkt in vielen Gremien mit und pflegt darüber hinaus auch internationale Kontakte.

Jetzt kommt der betrübliche Teil des Rückblicks, die Finanzierung:
Die Verbraucherzentrale wurde seit ihrem Bestehen durch öffentliche Zuwendungen finanziell gefördert, sowohl vom Land Berlin als auch aus Bundesmitteln. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat 1995 seine institutionelle Förderung eingestellt und in stark eingeschränkter Form im Rahmen einer Projektfinanzierung über den Bun­desverband fortgesetzt, so dass diese Mittel mittlerweile nur noch eine sehr geringe Rolle spielen. Die Förderung der ernährungswirtschaftlichen Beratung ist durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft aufrecht erhalten geblieben.

Hauptgeldgeber war bis Anfang 2002 die Senatsverwaltung für Wirtschaft. Auch deren Zuwendungen wurden kontinuierlich abgebaut. Die ersten Etatkürzungen erfolgten bereits 1991.

Die Kürzungen in der ersten Hälfte der 90er Jahre konnten noch durch Erhöhung der Eigeneinnahmen und Projektfinanzierungen aufgefangen werden. Die Beratungsgebühren wurden erhöht, und als erste Verbraucherzentrale führte Berlin 1996 die gebührenpflichtige telefonische Rechts- und Finanzdienstleistungsberatung ein.

Dramatisch wurde die Situation 1997, als die Verbraucherzentrale aufgrund drastischer Kürzungen seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft vor dem Konkurs stand. Nachdem die Senatsverwaltung die Zuwendungen bereits um 200.000 DM gekürzt hatte, sollten weitere Kürzungen in Höhe von 400.000 DM unmittelbar folgen. Der Konkurs wurde glücklicherweise durch Einlenken seitens des Senats abgewendet. Trotzdem mussten 6 Kündigungen ausgesprochen werden, die hauswirtschaft­liche Beratung wurde aufgelöst, die Umweltberatung eingeschränkt, vorher war schon der Stützpunkt im Ostteil Berlins aufgegeben worden.

Anfang des Jahres 2002 wurde die Verbraucherzentrale nach fast 49 Jahren Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zugeordnet, die um den Bereich Verbraucherschutz erweitert worden ist. In diesem Jahr hat die Androhung von Mittelkürzungen in Höhe von 300.000 € für 2005 die Verbraucherzentrale in eine nicht zu übersehende Verunsicherung gestürzt. Sollte es dazu kommen, steht die Verbraucherzentrale möglicherweise endgültig vor dem Aus. Eine Kompensation durch Erhöhung der Ei­geneinnahmen in diesem Ausmaß ist absolut unrealistisch.

Die Fortsetzung der öffentlichen Finanzierung ist zur Aufrechterhaltung unabhängiger Verbraucherarbeit unerlässlich. Zu diesem Urteil kommt auch das vom Bundesministerium für Wirtschaft beim ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1996 in Auftrag gegebene Gutachten zur Finanzierung der deutschen Verbraucherorganisationen. In diesem Zusammenhang wird die wachsende ordnungspolitische Be­deutung der Verbraucherarbeit unterstrichen. Den Verbraucherzentralen bescheinigt das Gutachten besondere Bürgernähe. Es lobt das privatrechtlich organisierte Sy­stem in Deutschland, das Aufgaben übernimmt, für die in anderen Ländern Behörden zuständig sind.

Im Anschluss folgt eine kurze chronologische Übersicht über die Entwicklung der Insti­tution. Eine ausführliche Darstellung bietet die Chronik der Verbraucherzentrale Berlin, die Anfang des Jahres aktualisiert vorgelegt wird.