Mobilfunkverträge: Vorsicht bei vorschneller Kündigung!

Stand:
Häufig kündigen Verbraucher bestehende Mobilfunkverträge vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne sich die rechtlichen Konsequenzen bewusst zu machen – was in Einzelfällen teuer werden kann.
Vertrag unterschreiben

On

Rechtliche Rahmenbedingungen – Mobilfunkverträge

In Einzelfällen können Mobilfunkverträge teuer werden, wenn diese Verträge noch eine längere Vertragsrestlaufzeit haben. Die Unternehmen bieten meistens Mobilfunkverträge mit 24-monatiger Laufzeit an, was aus Verbrauchersicht ungünstig ist. Diese verlängern sich dann in der Regel automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wurden. Daher sollten Verbraucher vor einer Kündigung stets prüfen, wie lange der Vertrag noch läuft und zu wann er gekündigt werden kann.

Viele Verbraucher glauben, dass sie nach einer Kündigung keine weiteren Pflichten gegenüber dem Vertragsanbieter mehr haben. Das ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum. Die Unternehmen können nämlich die bis zum regulären Vertragsende noch fälligen Grundgebühren (mit einem geringen Abschlag) als Schadenersatz verlangen.

Unser Tipp:

  • Haben Sie Ihren Mobilfunkvertrag online oder telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, so sollten Sie fachkundig prüfen lassen, ob statt der Vertragskündigung ein Widerruf des Vertrages für Sie in Frage kommt. Mit einer rechtzeitigen Widerrufserklärung wird nämlich der Vertrag aufgelöst. Die Vertragsparteien sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
  • Der Vorteil für Sie ist, dass Sie – anders als bei der Kündigung – nicht bis zum regulären Vertragsende weiter zahlen müssen. In einigen Fällen, insbesondere dann, wenn Sie nicht oder nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind, ist es möglich, dass der Vertrag bis zu einem Jahr und 14 Tagen ab Vertragsschluss noch widerrufen werden kann.
  • Ob der Widerruf des Vertrages für Sie in Frage kommt, können Sie unseren Informationen zum Thema Widerruf entnehmen. Für eine persönliche Beratung können Sie auch mit Ihren Vertragsunterlagen in die Verbraucherzentrale kommen.

Wann sich eine Kündigung lohnen kann

Haben Sie noch einen älteren Mobilfunkvertrag, der sich automatisch immer um ein Jahr verlängert, sollten Sie prüfen, ob nicht inzwischen andere Tarifoptionen, Allnet-Flat-Angebote oder Handytarife von Mobilfunkdiscountern für Sie günstiger sind. Gerade ältere Tarifmodelle können ungünstige Minuten- und Datenvolumenentgelte beinhalten, wenn nicht eine Anpassung vorgenommen wird. Vielfach hat Ihr Vertragspartner günstige Angebote nur für Neukunden, und Bestandskunden zahlen überteuerte Preise, ohne dass sie über die günstigen Tarife aufgeklärt wurden.

Unser Tipp:

In diesem Fall sollten Sie mit dem Vertragspartner (wenn Sie diesen nicht wechseln wollen) aushandeln, dass Sie künftig die günstigeren Tarife erhalten, bevor sich Ihr Vertrag automatisch verlängert.

Rufnummer mitnehmen

  • Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihre Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Allerdings müssen Sie dies rechtzeitig beantragen.
  • Viele Unternehmen halten für diese sogenannten Portierungsaufträge Formulare bereit.
  • Maximal darf die Rufnummernportierung inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) aktuell 30,72 EUR kosten.
  • Der neue Anbieter erstattet in vielen Fällen diese Kosten.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.