Müssen Mobilfunkanbieter auch 12-Monats-Verträge anbieten?

Stand:
Mobilfunkverträge haben in der Regel eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Innerhalb dieser Laufzeit kann der Verbraucher nur in Sonderfällen, wie beispielsweise beim Umzug ins Ausland oder der Privatinsolvenz, den Vertrag kündigen.
Handschlaf übers Handy

Da die Mobilfunkunternehmen meistens nur die 24-Monatsverträge bewerben, sind 12-Monatsverträge eher unbekannt.

On

12-Monatsverträge

Nur bei genauer Nachfrage erhalten Verbraucher Informationen zu 12-Monatsverträgen. Dabei sind Mobilfunkanbieter laut Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, Kunden zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen. Telefonanbieter müssen daher ihren Kunden aus ihrer Produktpalette zumindest einen Tarif mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.

Widerrufsfristen von Mobilfunkverträgen

Sie können einen Vertrag, den Sie im Internet, in Ihrer Wohnung, per Fax oder auch am Telefon abgeschlossen haben, innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Einen Mobilfunkvertrag, den Sie in einem Geschäft abgeschlossen haben, können Sie hingegen nicht widerrufen. Wenn Ihnen ein Mobilfunkvertrag mit 12-monatiger Vertragslaufzeit nicht zusagt, haben Sie immer die Möglichkeit sich für einen Prepaid-Tarif zu entscheiden. Auch hier gilt: Vergleichen Sie die Angebote der Unternehmen!

Mindestvertragslaufzeiten bei Mobilfunkverträgen

Längere Mindestvertragslaufzeiten als 24 Monate sind rechtlich unzulässig. Wenn Sie die Kündigungsfrist versäumen, verlängert sich der Mobilfunkvertrag automatisch um weitere 12 Monate! Automatische Vertragsverlängerungen dürfen maximal nur 12 Monate betragen. Wird der Vertrag automatisch um mehr als 12 Monate verlängert, so ist die Vertragsverlängerung unwirksam.


Unsere Tipps:

  • Informieren Sie sich eingehend, wenn Sie einen Mobilfunkvertrag abschließen möchten, welcher Vertragstarif mit 12 Monaten von den jeweiligen Unternehmen angeboten wird und zu welchen Konditionen.
  • Vergleichen Sie generell mehrere Unternehmen, bevor Sie einen Mobilfunktarif mit 24 oder 12 Monaten Vertragslaufzeit abschließen.
  • Achten sie beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages auf die Vertragsdetails. Bestehen Sie darauf, dass Sie den Vertrag, die genaue Beschreibung Ihres Tarifs mit Preisen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Bewahren Sie Ihre Vertragsunterlagen für evtl. rechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Telekommunikationsunternehmen auf.
  • Achten Sie auf die Kündigungsfristen! In der Regel gilt bei 24- und 12- Monatslaufzeitverträgen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Von Anbieter zu Anbieter kann die Kündigungsfrist jedoch variieren. Überprüfen Sie Ihren Vertrag!
  • Kündigen Sie Ihren Vertrag immer schriftlich und versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Streitfall den Zugang der Kündigung beweisen können. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.