Erhöhung des Eigenanteils im Heim richtig kontrollieren (lassen)

Stand:
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind damit konfrontiert, dass sie einen immer höheren Eigenanteil in Pflegeheimen aufbringen müssen. Nach den Angaben des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) lag der Eigenanteil im Januar 2018 bundesweit im Schnitt bei 1.772 Euro.
Älteres Ehepaar bei der Prüfung eines Pflegevertrags

Zum Stichtag 1. Juli 2020 betrug dieser Betrag im Schnitt bereits 2.015 Euro im Monat.

Off

Vor dem Hintergrund der steigenden Eigenanteile fragen sich Heimbewohner und ihre Angehörigen, ob diese Preiserhöhungen rechtmäßig sind. Wir informieren Sie gerne zu der Zusammensetzung des Eigenanteils und über die formalen Anforderungen an Preiserhöhungen.

Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich zusammen aus:

•    Geld für Unterkunft und Verpflegung
•    Investitionskosten und
•    Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5.

Es gibt ein fest vorgeschriebenes Verfahren, das die Pflegeheime einhalten müssen, damit die Entgelterhöhung wirksam ist und somit das höhere Entgelt verlangt werden kann. Das Pflegeheim muss Sie über die anstehende Erhöhung des Eigenanteils umfassend informieren und die Erhöhung begründen. Außerdem muss die Verbraucherin oder der Verbraucher der Entgelterhöhung zustimmen. Wenn diese gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt sind, ist die Erhöhung des Eigenanteils unwirksam.

Wenn Sie unsicher sind…
prüfen wir gerne, ob die Preiserhöhung rechtmäßig ist. Termine für die kostenlose Pflegerechtsberatung können über das Termintelefon unter 030 214 85-0 oder die Online-Terminbuchung vereinbart werden. Das Termintelefon erreichen Ratsuchende zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr. Für kurzfristige dringende Fragen können Verbraucher das Projektteam unter 030 214 85-260 direkt erreichen. Außerdem können Sie die schriftliche Mitteilung der Entgelterhöhung per E-Mail pflegerecht@vz-bln.de oder per Post an Pflegerecht, Verbraucherzentrale Berlin e.V., Ordensmeisterstr. 15-16, 12099 Berlin schicken.

Weitere Informationen finden Interessierte unter:
www.verbraucherzentrale-berlin.de/pflegerechtsberatung

Die Pflegerechtsberatung wird gefördert von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.  

 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Demenz
Den Schlüssel verlegt? Einen Termin vergessen? Immer öfter das passende Wort nicht parat? Keine Lust mehr auf Treffen…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.