Abiball geplant?

Stand:
So tanzt Euch beim Vertragsschluss niemand auf der Nase herum
junge Frau hält ein pinkes Kleid zur Probe vor sich
Off

Vor dem Vertragsschluss für die Durchführung eines Abiballs stellen sich zahlreiche Fragen wie etwa:

  • Sollte der Vertrag mit einem Eventveranstalter nur von einer Person unterschrieben werden oder von mehreren Personen?
  • Darf der Veranstalter die gesamten Kosten im Voraus verlangen?
  • Wer haftet dafür, wenn nicht alle Personen ihren Anteil bezahlen?
  • Kann der abgeschlossene Vertrag auch im Nachhinein widerrufen werden?
  • Muss trotzdem für die Location gezahlt werden, wenn die Veranstaltung aufgrund von Corona-Beschränkungen nicht stattfinden kann?
  • Wer haftet dafür, wenn bei der Feier etwas beschädigt wird?

Die Verbraucherzentrale hilft Euch, sie zu klären, damit die Vorfreude auf den großen Tag nicht getrübt wird.

Unser Angebot: kostenfreie Informationsgespräche für interessierte Schüler*innen und Eltern, möglichst bevor Verträge unterschrieben werden. Gern können uns entsprechende Verträge zugesandt werden, wenn gewünscht auch mit geschwärzten persönlichen Daten. Dies könnt Ihr auch dann tun, wenn sich keine Schwierigkeiten beim Vertragsschluss ergeben haben.

Wir freuen uns über Eure Unterstützung, indem Ihr das Angebot weiterverbreitet. Dadurch können wir möglichst viele Eltern und Schüler*innen erreichen und ihnen dabei helfen, dass der Abiball ein Tag wird, an den sich künftig alle gern erinnern werden.

Anfragen für ein kostenfreies Informationsgespräch rund um den Vertragsschluss mit Eurem Eventveranstalter an: wvs@vz-bln.de