Altersvorsorge für Frauen

Stand:
Termine: 10. März 2025 | 17:30 - 18:30 Uhr

Referent: Volker Schmidtke
blonde Frau in gelbem Pullover steckt Münze in Sparschwein

Frauen sind durch Erwerbsunterbrechungen und geringeres Einkommen von Altersarmut stärker betroffen als Männer. Wie kann frau dem begegnen? Was sind sinnvolle Vorsorgestrategien gerade für Frauen? Welche Vorsorgeformen gibt es und welche davon sind sinnvoll? Überblick und Antworten gibt dieser interaktive Online-Kurs unseres Finanzexperten.

Die Teilnahme am Web-Seminar ist kostenlos.
Das Web-Seminar findet in Kooperation mit der VHS Steglitz-Zehlendorf statt.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung einen Link, mit dem Sie sich auf der Seite der Verbraucherzentrale für das Web-Seminar registrieren können. Sie können sich aber auch hier direkt für den Online-Kurs anmelden: https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/web-seminare

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.