Immer wieder erreichen uns Verbraucherbeschwerden über Rechnungen, die drei- bis fünfstellige Roamingkosten enthalten. Ein Verbraucher sollte sogar über 11.000 Euro an seinen Anbieter zahlen. „Beispiele wie diese sind keine Seltenheit“, erklärt Per Prins, Referent Telekommunikation im Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „In unserem Frühwarnnetzwerk tauchen immer wieder Beschwerden auf, in denen Kunden horrende Summen für Roaming zahlen sollen. Aktuell liegen uns aus insgesamt neun Bundesländern Beschwerden vor.“ Gerade während und nach der Urlaubssaison nehmen diese zu. „Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass das Telefonieren und Surfen auf hoher See und im Flugzeug enorme Kosten verursachen kann“, so Prins weiter. Im Falle des genannten Kunden konnte immerhin eine finanzielle Entlastung erreicht werden: Auf Nachfrage lenkte der Anbieter schließlich ein und senkte die Forderung auf gut 2.800 Euro. Auch bei dieser Summe wird der Verbraucher wohl zukünftig auf die Nutzung seines Telefons verzichten – zumindest auf See.
Verbraucher können dabei helfen, solch unschöne „Urlaubsüberraschungen“ zukünftig zu unterbinden: „Beschwerden über fehlende Tarifübersichten helfen uns Marktwächtern, denn damit können wir den Druck auf die Anbieter erhöhen, künftig transparenter über mögliche Kosten zu informieren“, schließt Prins ab.