Damit die Erholung auch nach dem Urlaub anhält, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Mobilfunknutzung im Blick behalten. Sonst drohen unangenehme Überraschungen beim Erhalt der Rechnung.
Telefonanbieter dürfen zwar keine Extra-Kosten fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen im EU-Ausland verlangen, dies gilt jedoch ausschließlich für die Mobilfunknutzung und Datenverbindungen an Land und am Boden.
„Wer auf einem Kreuzfahrtschiff, auf einer Fähre oder im Flugzeug telefonieren oder surfen will, muss unter Umständen mit hohen Kosten rechnen. Die EU-Roaming-Verordnung greift hier nicht", erklärt Eva Klaar, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Roaming via Satellit oder mit WLAN sehr teuer
An Bord eines Schiffes und während des Fluges kommen Reisende immer häufiger mit mobilen Geräten ins Internet. Auf beiden Beförderungsmitteln hat man oft zwei Möglichkeiten der Nutzung: entweder Roaming via Satellit oder mit WLAN. „Roaming per Satellit ist bei allen Mobilfunkanbietern sehr teuer", so Eva Klaar. Datenverbindungen können schnell 30 Euro pro Megabyte kosten. Der sogenannte Datenkostenairbag, der bei Kosten in Höhe von 59,90 Euro automatisch zu einer Trennung der Verbindung führen soll, greift auf See und in der Luft nicht.
Internetzugang über WLAN bessere Alternative
Die Alternative zu den kostspieligen Verbindungen via Satellit ist der Internetzugang über WLAN. Immer mehr Reedereien und Fluggesellschaften bieten diese Nutzung an. In der Regel können Passagiere zwischen Paketen und stundenweiser Nutzung wählen. „Über die genauen Konditionen der Internetnutzung an Bord und der Buchung solcher Angebote sollte man sich vor Antritt der Reise informieren", empfiehlt Klaar.
Vorsicht im öffentlichen WLAN
Die Verbraucherzentrale Berlin warnt außerdem vor einem sorglosen Umgang mit persönlichen Daten im öffentlich zugänglichen WLAN. „Daten sind im öffentlichen WLAN nicht sicher", so Klaar. Daher sollten Reisende Kreditkarten- und Bankzahlungen über das Internet vermeiden, Zugangspasswörter nicht speichern, sich immer abmelden und bei der Nutzung von öffentlichen Terminals auf dem Schiff den Verlauf löschen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu Roaming im Ausland und auf Reisen finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf www.verbraucherzentrale.de.