Der Energieausweis veranschaulicht, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er wird auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgestellt. Eigentümer, Mieter und Käufer sollen so Klarheit über die zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie erhalten.
Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt und welche Informationen er tatsächlich enthält, erklärt Tijana Roso, Projektkoordinatorin Energie bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Was steht drin?
Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis dokumentiert, wie viel Energie pro Quadratmeter Nutzfläche für Wärme und Warmwasserbereitung in der Vergangenheit verbraucht wurde. Viel aussagekräftiger für die Energieeffizienz eines Gebäudes ist der Bedarfsausweis. Dieser stellt anhand eines komplexen Berechnungsverfahrens den Energieverbrauch eines Gebäudes unter standardisierten Bedingungen dar. Die in dem Bedarfsausweis erfassten Daten sind somit unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, ähnlich wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen. Zudem kann der Ausweis Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands beinhalten. "Hierbei handelt es sich jedoch nur um Empfehlungen", betont Roso. "Am besten sollte man sich von einem Energieexperten beraten lassen, ob die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen möglich und sinnvoll ist."
Wer braucht einen Energieausweis?
Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten.
Bei Neubauten und Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten, muss der Energieausweis in jedem Fall als Bedarfsausweis ausgestellt werden. "Keinen Energieausweis brauchen hingegen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 01.10.2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen", so Roso.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Ein Energieausweis muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden, wie beispielsweise von Architekten, Bauingenieuren oder Schornsteinfegern. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wichtig ist: Ein Energieausweis ist kein Ersatz für eine Energieberatung. "Wer plant, die Empfehlungen des Energieausweises umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen", empfiehlt Roso.
Was kann der Energieausweis nicht?
"Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über ihre künftigen Heizkosten", stellt Tijana Roso klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Ein Energieausweis bezieht sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude und nicht auf einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.
Bei allen Fragen zum Energieverbrauch in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.