Erneute Abmahnung der Berliner Fitnessstudiobetreiber Jopp wegen nicht nachvollziehbarer Abbuchungen

Pressemitteilung vom
Mitglieder der Fitnessstudios "HARD CANDY FITNESS" und "SUPERWOMEN" sollten unbedingt ihr Konto überprüfen.

Mitglieder der Fitnessstudios "HARD CANDY FITNESS" und "SUPERWOMEN" sollten unbedingt ihr Konto überprüfen.

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Seit Jahresbeginn erhält die Verbraucherzentrale Berlin vermehrt Beschwerden von Verbrauchern über die Firma JOPP AG, die u.a. die Fitnessstudioketten "HARD CANDY FITNESS" und "SUPERWOMEN" betreiben. Die JOPP AG hatte bereits im Oktober letzten Jahres durch die unberechtigte Einziehung eines sogenannten Umweltbeitrags von 49,- Euro Schlagzeilen gemacht. Auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale hin hatte die JOPP AG eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nun berichten Verbraucher über eine erneute Abbuchung von 49,- Euro sowie Stornogebühren in Höhe von 10,- Euro. Die Verbraucherzentrale Berlin hat die JOPP AG daher erneut abgemahnt.

Eine betroffene Verbraucherin hatte sich an die Verbraucherzentrale gewandt und mitgeteilt, dass ihr ohne schriftliche Mitteilung erneut 49,- Euro sowie Stornogebühren von 10,- Euro vom Konto mittels Lastschrift eingezogen worden seien. Die Verbraucherzentrale hat die JOPP AG nun erneut abgemahnt, da in dem konkret vorliegenden Fall einer Verbraucherin weder die Stornogebühr noch die Abbuchung von 49,- Euro berechtigt waren.

Die JOPP AG hat inzwischen durch seine Rechtsanwälte eine Teilunterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, jedenfalls die Abbuchung der Stornogebühren ohne eine entsprechende Lastschriftberechtigung zu unterlassen.

Auch wenn damit ein Teil des Streits beigelegt werden konnte, vermisst die Verbraucherzentrale doch eine grundsätzliche Stellungnahme durch die JOPP AG. "Nach wie vor ist den betroffenen Verbrauchern völlig unklar, wofür die Abbuchungen überhaupt erfolgt sind", sagt Jana Brockfeld, Juristin der Verbraucherzentrale Berlin. "Verbraucher haben keinerlei Infos von der JOPP AG erhalten und sind inzwischen zu recht total sauer." Die Verbraucherzentrale geht daher davon aus, dass es nun zu vermehrten Kündigungen der Mitgliedschaften kommen wird. "Abstimmung mit Füßen, nennt man so etwas", resümiert Brockfeld.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen Verbrauchern zunächst zu prüfen, ob es sich bei den Abbuchungen möglicherweise um vertraglich vereinbarte Gebühren handelt, die nun zu Jahresbeginn erneut fällig geworden sind (z.B. Verwaltungsgebühren). Andernfalls sollte den Abbuchungen widersprochen werden. Unterstützung können Betroffene bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin bekommen.

Eine Zusammenfassung über die Aktionen der JOPP AG finden Sie hier. Über Laufzeiten, Vertragsverlängerungen oder Kündigungen im Fitnessstudio können Sie sich hier informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.