Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen widmen sich im Rahmen eines neuen Projektes den Verträgen im Grauen Pflegemarkt und informieren zu rechtlichen Problemen. Dazu sammeln sie Verträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern, um sie auf Risiken und rechtliche Fallstricke hin zu untersuchen. Zusätzlich haben die Verbraucherzentralen ein Infotelefon geschaltet.
Die Themen Pflege und Betreuung, insbesondere die häusliche 24-Stunden-Betreuung durch zumeist osteuropäische Betreuungskräfte, geraten zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Denn die 24-Stunden-Betreuung im häuslichen Umfeld ist rechtlich weitgehend unreguliert. Verbraucher haben daher ein großes Informationsbedürfnis.
Info-Telefon
Das Info-Telefon für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen informiert seit 4. März 2019 über Rechte bei Verträgen und zur 24-Stunden-Betreuung.
Telefonnummer: 030/54 44 59 68 (Ortstarif)
Montags und dienstags von 10:00 -14:00 Uhr | mittwochs von 14:00 -18:00 Uhr
Erfahrungen mitteilen, Verträge zusenden
Die Verbraucherzentralen rufen außerdem dazu auf, Verträge zur häuslichen 24-Stunden-Pflege und Betreuung einzusenden. Sie können an folgende Adressen übermittelt werden:
Per E-Mail: mail@pflegevertraege.de
Per Fax: 030/211 72 01 | Verbraucherzentrale Berlin
Per Post: Verbraucherzentrale Berlin | „Grauer Pflegemarkt“
Hardenbergplatz 2 | 10623 Berlin
Projekt „Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken“
Das Projekt „Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken“ untersucht Verbraucherschutzdefizite in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung. Beleuchtet wird, auf welche Probleme Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Organisation und Gestaltung der häuslichen 24-Stunden-Betreuung treffen und wie sie diese gegenwärtig lösen. Info-Telefon und Marktuntersuchungen sind Teil des Projekts.
Aus den Ergebnissen werden Informationsmaterialien und verbraucherpolitische Forderungen abgeleitet.
Das Projekt wurde von der Verbraucherzentrale Berlin am 01.12.2018 gestartet und wird in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Mehr Informationen zum Thema auf der Webseite:
Das Projekt "Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken“