Jeder vierte Berliner Betrieb fiel bei Hygiene-Kontrollen durch

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Berlin fordert Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachungsbehörden
Hand, die Sushi zubereitet

Lebensmittelhygiene

Mäuse in der Küche, gammeliger Salat: Immer wieder berichten Medien über Hygieneprobleme in der Gastronomie. Anlass für die Verbraucherzentrale Berlin bei den örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden nachzufragen, wie es um die Hygiene in der Berliner Gastronomie bestellt ist. Das Ergebnis: Von den 13.689 in 2017 kontrollierten Betrieben fiel jeder vierte durch, in einigen Bezirken sogar jeder zweite. Über Kontrollen und Ergebnisse der Gastronomie-Betriebe durch die zuständigen Behörden erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nichts. Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse würde jedoch mehr Transparenz schaffen und das Vertrauen in die Lebensmittelüberwachung fördern.

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Beim Herstellen und Verkaufen von Lebensmitteln und Getränken gibt es viele gesundheitliche Risiken, die beispielsweise durch unsaubere Arbeitsflächen oder Hände hervorgerufen werden können. Bei Vernachlässigung der Hygiene können sich krankmachende Erreger schnell ausbreiten. Laut einer Umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung sind 37 % der Deutschen besorgt über die Hygiene in der Gastronomie (BfR Verbrauchermonitor 2018). Kein Wunder: Verbraucher können an ihrem Essen nicht erkennen, ob in der Küche oder beim Verkauf Hygienevorschriften eingehalten wurden. Zwar kontrolliert die örtliche Lebensmittelüberwachung regelmäßig die Betriebe, doch die Ergebnisse bekommen Verbraucher nicht zu Gesicht.

Erschreckende Ergebnisse

Um die Situation in Berlin genauer unter die Lupe zu nehmen, fragte die Verbraucherzentrale Berlin im April 2018 die Ergebnisse der Betriebskontrollen bei den Lebensmittelüberwachungsämtern ab. Als Grundlage für die Anfrage diente den Verbraucherschützern das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). 11 von 12 Behörden haben geantwortet, die Antwort aus Tempelhof-Schöneberg traf bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht ein. Die Anfrage und die Ergebnisse können hier abgerufen werden.

Bei mehr als jedem vierten Betrieb (26,7%) wurden so erhebliche Mängel festgestellt, dass eine Nachkontrolle durchgeführt werden musste. In einer Nachkontrolle wird überprüft, ob der in der Regelkontrolle festgestellte Mangel behoben wurde. Einige Bezirksämter gaben jedoch die Auskunft, dass sie die Ergebnisse nicht nach Gastronomie und anderen lebensmittelabgebenden Unternehmen, wie z. B. dem Einzelhandel, trennen konnten.

Unterschiede zwischen den Bezirken

Die Lage in Berlin gestaltet sich je nach Bezirk sehr unterschiedlich: Während die Quote der Nachkontrollen in Mitte bei nur 4,0 % lag, musste in Spandau und Friedrichshain-Kreuzberg fast jeder zweite Betrieb (49,8 % bzw. 49,6 %) nachkontrolliert werden. In drei Bezirken (Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Treptow-Köpenick) musste kein Betrieb geschlossen werden, in Pankow dagegen lag die Quote der Schließungen mit 12,1 % am höchsten. Bußgelder wurden in Neukölln am häufigsten verhängt, nämlich bei 17,7 % der Kontrollen.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Besonders interessant: Während 10 Bezirksämter auf Grundlage des VIG antworteten, erteilte Reinickendorf die Auskunft, das VIG sei nicht anwendbar. Die Verbraucherzentrale erhielt eine Antwort auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. „Hier braucht es dringend Regelungen, damit sich die Rechtsauffassungen in einzelnen Bezirken nicht unterscheiden. Nur so kann gesundheitlicher Verbraucherschutz gewährleistet werden“, so Dr. Britta Schautz, Projektleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Forderungen der Verbraucherzentrale Berlin

  • Mehr Transparenz für Verbraucher beim vorbeugenden Verbraucherschutz durch die Veröffentlichung der Ergebnisse der Hygiene-Kontrollen und Nennung der Betriebe
  • Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Veröffentlichung
  • Sollte es keine zeitnahe bundeseinheitliche Regelung geben: Schaffung einer landesgesetzlichen Regelung und Start eines Pilot-Projektes in Berlin wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

„Es ist zu begrüßen, dass im Koalitionsvertrag von Berlin eine diesbezügliche landesgesetzliche Regelung vorgesehen ist. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen die Dringlichkeit einer solchen Maßnahme“, so Schautz.

In anderen europäischen Staaten wie z. B. Dänemark und Frankreich, gibt es solche Regelungen schon längst. Sie haben zu einer deutlichen Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in der Gastronomie geführt. Da es in Deutschland zurzeit noch in keinem Bundesland eine verpflichtende Regelung zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse gibt, könnte Berlin hier die Vorreiterrolle übernehmen.

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