Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität

Pressemitteilung vom
Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein regelrechter Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an.
Glas mit CBD-Öl vor Hanfpflanze

In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis erhältlich. In diesen Produkten können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein. Dürfen mit CBD angereicherte Lebensmittel überhaupt verkauft werden? Wie sind sie einzuordnen und zu bewerten? Die Verbraucherzentralen klären die wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Produkte mit Cannabidiol (CBD) werden im Handel angeboten, obwohl sie keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel haben
  • Einige Produkte wurden bereits vom Markt genommen
  • Die Verbraucherzentralen mahnen zur Vorsicht bei Produkten, die Kinder und Jugendliche ansprechen und raten vom Verzehr ab
Off

Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzenteilen - nur Samen oder Blätter - der Hanfpflanze ist legal. Samen beziehungsweise Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Bei Tee ist auch die Verwendung von Hanfblättern zulässig. Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse, also auch Nahrungsergänzungsmittel, vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Entsprechende Zulassungen liegen bislang nicht vor. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden“, erklärt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab“, so Schautz.

Warum sind die Produkte überhaupt erhältlich?
Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch von Produkten mit Cannabidiol, überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. Manche Bundesländer gehen aktiv mit dem Thema um und nehmen Produkte vom Markt, einige Gerichtsverhandlungen laufen noch – bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. „Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass etwa CBD-haltige Kaugummis erhältlich sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen der zuständigen Behörden“, so die Ernährungsexpertin. Hinzu komme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können. Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen daher geschützt werden. Das gilt auch für hanfhaltige Lebensmittel wie Schokolade, Bonbons oder Energydrinks. Diese sprechen durch ihre Aufmachung oder Bewerbung auch Kinder, Jugendliche und gestresste Erwachsene an. Denn: Mit abgebildeten Cannabispflanzen und Aussagen wie „berauschend!“, „high“, „Achtung Suchtgefahr!“ oder „So sieht die Welt gleich entspannter aus!“ wird der Konsum von Cannabis verharmlost.

Weitere Informationen
Über dieses und weitere Themen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und Superfood informiert die Verbraucherzentrale auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) vom 17. bis 26. Januar in Berlin. Der Stand gehört zur Sonderschau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Halle 23 a.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.