Das Ergebnis: Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen oder -beschwerden ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Wirkung ist nicht nachgewiesen
Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben. Das schreibt die EU vor, weil die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Doch nicht alle An-bieter halten sich an dieses Verbot. „Besonders Produkte aus dem Internet verheißen oft mehr gesundheitlichen Nutzen, als belegt und erlaubt ist", erklärt Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin. Die Verbraucherzentralen fanden bei 73 Prozent der im Inter-net angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf, ob die Werbeaussagen zulässig sind, besteht nach Auffassung der Ver-braucherzentralen auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Pro-dukte. Die Rechtmäßigkeit dieser Angaben werden die Verbraucherzentralen juristisch prüfen.
Gesetzliche Höchstmengen fehlen
Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäi¬sche Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glu¬cosamin pro Tag als pharmakologisch wirksam beurteilt; an dieser Bewertung haben sich die Verbraucherzentralen bei ihrer Untersuchung orientiert. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. „Wenn die Anbieter das Produkt als Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, umgehen sie die Prüf- und Nachweispflichten, die für Arzneimittel vorgeschrie-ben sind“, erläutert Schautz.
Risiken und Nebenwirkungen
Riskant können die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Eiweiß aus Krebstieren oder Fisch reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Der ausführliche Ergebnisbericht: www.klartext-nahrungsergaenzung.de.