Vorerst kein Ende des Kükentötens

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Berlin fordert schnellstmöglich Geschlechtsbestimmung im Ei
Vorest kein Ende des Kükentötens

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bundesverwaltungsgericht: „Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe.“
  • Dennoch beurteilt das Gericht Kükentöten übergangsweise als gesetzeskonform
  • Somit werden weiterhin 45 Millionen männliche Küken pro Jahr getötet
  • Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei müssen schnellstmöglich verpflichtend eingeführt werden
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Das Bundesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 13. Juni 2019, dass die Belange des Tierschutzes schwerer wiegen als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe. Dennoch beurteilt das Gericht Kükentöten übergangsweise als gesetzeskonform, solange eine Geschlechtsbestimmung im Ei noch nicht marktfähig ist.

Durchschnittlich 231 Eier isst jeder Deutsche pro Jahr. Das hat seinen Preis: Circa 45 Millionen männliche Küken werden jährlich nach dem Schlüpfen getötet, weil sie für die Lebensmittelindustrie nutzlos sind: Sie legen keine Eier und setzen nur wenig Fleisch an. Sie werden deshalb kurz nach der Geburt getötet.

Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei
Schon seit Jahren verspricht die Politik ein Ende dieser Praxis, doch die Verfahren zur frühen Geschlechtsbestimmung im Ei haben immer noch keine Marktreife erlangt. Inzwischen gibt es mehrere Methoden, mit denen über ein kleines Loch in der Eierschale eine Geschlechtsbestimmung vorgenommen werden kann. Sie sind allerdings noch nicht serienreif und werden nicht flächendeckend genutzt.

„Trotzdem kann die Wirtschaftlichkeit kein vernünftiger Grund für millionenfaches Kükentöten sein“, sagt Dr. Britta Schautz, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Was sagt das Gesetz?
Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere nur aus vernünftigem Grund getötet werden. Doch kann reine Wirtschaftlichkeit ein vernünftiger Grund sein? Darüber gab es bereits gerichtliche Entscheidungen: Nordrhein-Westfalen wollte 2013 das Kükentöten gesetzlich untersagen. Dagegen klagten jedoch zwei Brütereien, die 2016 Recht bekamen: Laut Oberverwaltungsgericht Münster sei der wirtschaftliche Faktor solange ein „vernünftiger“ Grund, bis die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei marktreif wären.
Dies bestätigte jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht.

Bruderhahn Initiativen und Zweinutzungshühner
Um das millionenfache Töten zu verhindern, haben sich verschiedene Handelsketten und Geflügelbetriebe zu Initiativen zusammengeschlossen. Sie setzen auf eine Form der Geflügelhaltung, die auch männlichen Küken ein artgerechtes Leben ermöglicht.

Entweder wird die Aufzucht der männlichen Küken mit dem Mehrpreis der Eier „querfinanziert“ oder es werden nur sogenannte „Zweinutzungshühner“, die sowohl Eier als auch Fleisch liefern, gezüchtet. Mit dem Kauf dieser Eier können Verbraucherinnen und Verbraucher dies unterstützen und sich bereits jetzt bewusst gegen die Kükentötung entscheiden. Für wenige Cent mehr pro Ei bleiben auch die männlichen Küken am Leben und werden gemästet.

„Trotzdem muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass durch die Geschlechtsbestimmung im Ei schnellstmöglich das Kükentöten verhindert wird. Die Verantwortung darf nicht länger auf den Verbraucher abgeschoben werden“, so Schautz.

Marktcheck zu Eiern von Bruderhahn Initiativen
Die Eier aus unterschiedlichen Haltungsformen sind auf der Verpackung gekennzeichnet und in Berlin bereits in Discountern, Supermärkten und Bio-Läden erhältlich. Ergebnisse eines Marktchecks zu Eiern von Bruderhahn-Initiativen (Mai 2018) finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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