Beschwerdeflut zu primastrom und voxenergie

Pressemitteilung vom
Unterstützungsangebote von der Verbraucherzentrale Berlin
Frau sitzt am Küchentisch und liest mit ernstem Gesichtsausdruck einen Brief

Es ist eine regelrechte Beschwerdeflut, welche die Verbraucherzentrale Berlin derzeit erreicht. Der Grund dafür sind Schreiben der primaholding GmbH mit den Vertriebsmarken primastrom und voxenergie, welche Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verzweiflung bringen, weil sie auf einmal deutlich höhere Abschläge zahlen sollen. Die Verbraucherzentrale Berlin hilft Betroffenen mit Web-Seminaren, Musterbriefen und einem breiten Informationsangebot.

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„Jeden Tag erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in einem Schreiben von primastrom oder vox­energie aufgefordert werden, deutlich höhere Abschläge zu zahlen, teilweise über 400 Euro monatlich“, erklärt Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Das Problem beginnt in einigen Fällen schon damit, dass die Betroffenen über den Wechsel des Energieversorgers zu primastrom oder voxenergie informiert werden, obwohl dieser gar nicht veranlasst wurde, ihnen aber dennoch die laufenden Verträge bei ihrem Energieversorger gekündigt werden.

Kundenzustimmung bei Abschlagserhöhung während laufender Abrechnungsperiode notwendig

Auch bei steigenden Energiepreisen ist die Zustimmung der Kunden nötig, um Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen. Eine Preiserhöhung, die mit gesteigerten Beschaffungskosten begründet wird, kann bereits dann nicht wirksam erklärt werden, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart ist. Bei Verträgen ohne Preisgarantie müssen die rechtlichen Voraussetzungen wie ein transparent formuliertes Preisänderungsschreiben und der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht eingehalten werden. Betroffene sollten unzulässigen Preiserhöhungen widersprechen. Außerdem empfiehlt es sich, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde einzureichen. Wenn eine Erhöhung der Preise angekündigt wird, besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Dies sollten Betroffene wissen und entscheiden, ob sie einen neuen Vertragspartner suchen möchten. Wenn das misslingt, erfolgt ohnehin die Aufnahme in die Grundversorger des lokalen Energielieferanten.

Nachweis über Vertragsschluss fordern und widersprechen

Verbraucher, die über einen angeblich geschlossenen Energieliefervertrag mit der primastrom GmbH oder voxenergie GmbH informiert werden, sollten einen Nachweis über den Vertragsschluss fordern und vorsorglich widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür einen Musterbrief an. Zudem sollte dem aktuellen Vertragspartner mitgeteilt werden, dass ein Anbieterwechsel nicht veranlasst wurde. Energielieferverträge müssen seit Ende Juli 2021 in Textform geschlossen werden. Telefonische Vertragsschlüsse sind also nicht mehr wirksam.

Bei Bundesnetzagentur beschweren

Es ist schon lange bekannt, dass primastrom und voxenergie unerlaubte Telefonwerbung betreiben. Gegen solche sogenannten cold calls sollten Verbraucher Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen.

Weitere Informationen

Nächster Termin Web-Seminar:  Unseriöse Geschäftspraktiken einiger Energieversorger
am 31. März 2022, 16:30 – 18:00 Uhr
Anmeldung unter: https://next.edudip.com/de/webinar/unseriose-geschaftspraktiken-einiger-energieversorger/1800740

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