Gutes aus der Heimat - wo auch immer die liegt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen informieren auf der Grünen Woche über Regionalkennzeichnung bei Lebensmitteln
Off

Lebensmittel aus der Region stehen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hoch im Kurs – entsprechen sie doch scheinbar dem Wunsch nach Frische, einheimischen Erzeugern und kurzen Transportwegen."Doch leider ist es mit der ‚Regionalität‘ oft nicht so weit her, oder besser gesagt: sehr weit hergeholt", weiß Jessica Fischer, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Der Begriff "regional" ist gesetzlich nicht geschützt. Lebensmittel dürfen als "regional" beworben werden; die Kriterien für "Regionalität" kann jedoch jeder Anbieter selbst definieren. Viele Menschen verstehen unter ihrer Region den Großraum um ihren Wohnort, zum Beispiel ihren Landkreis, ihr Bundesland oder Naturräume wie den Spreewald. "Anbieter legen den Begriff dagegen häufig großzügiger aus", so Fischer. Das zeigte auch ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr, bei dem rund 120 Lebensmittel mit Regionalwerbung unter die Lupe genommen wurden. Ein Ergebnis: Bei Produkten mit Slogans wie "Das Beste von uns daheim" können bis zu 482 Kilometer zwischen Einkauf und Erzeugung liegen. Auch Tomaten aus Sachsen erkundeten auf ihrem Transportweg von rund 450 Kilometern wohl nicht die Heimat, landeten aber unter "Gutes aus der Region" im Saarbrücker Supermarktregal.

"Abhilfe könnte das sogenannte Regionalfenster schaffen, eine freiwillige Kennzeichnung für regionale Produkte mit nachvollziehbaren Aussagen zu Herkunft und Verarbeitungsort", so Fischer. Leider nutzten diese hilfreiche Möglichkeit noch sehr wenige Anbieter. "Und auch hier gilt: Ein kritischer Blick auf die Angaben zeigt, ob die Lebensmittel wirklich aus der Nachbarschaft kommen oder doch auch viele Kilometer zurückgelegt haben, denn die Vermarktung darf deutschlandweit erfolgen."

Ausführliche Informationen finden Verbraucher im Flyer "Lebensmittel mit Regionalangaben" und auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin.

Beispiele aus dem Supermarkt, ein Quiz sowie Informationen zum Thema Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln finden Sie am Infostand der Verbraucherzentralen auf der Sonderschau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Halle 23a auf der Internationalen Grünen Woche. Geöffnet für Besucher vom 20. - 29.01.2017 von 10:00 – 18:00 Uhr, Messehallen am Funkturm.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
 
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?