Lebensmittel aus der Region stehen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hoch im Kurs entsprechen sie doch scheinbar dem Wunsch nach Frische, einheimischen Erzeugern und kurzen Transportwegen."Doch leider ist es mit der Regionalität oft nicht so weit her, oder besser gesagt: sehr weit hergeholt", weiß Jessica Fischer, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Der Begriff "regional" ist gesetzlich nicht geschützt. Lebensmittel dürfen als "regional" beworben werden; die Kriterien für "Regionalität" kann jedoch jeder Anbieter selbst definieren. Viele Menschen verstehen unter ihrer Region den Großraum um ihren Wohnort, zum Beispiel ihren Landkreis, ihr Bundesland oder Naturräume wie den Spreewald. "Anbieter legen den Begriff dagegen häufig großzügiger aus", so Fischer. Das zeigte auch ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr, bei dem rund 120 Lebensmittel mit Regionalwerbung unter die Lupe genommen wurden. Ein Ergebnis: Bei Produkten mit Slogans wie "Das Beste von uns daheim" können bis zu 482 Kilometer zwischen Einkauf und Erzeugung liegen. Auch Tomaten aus Sachsen erkundeten auf ihrem Transportweg von rund 450 Kilometern wohl nicht die Heimat, landeten aber unter "Gutes aus der Region" im Saarbrücker Supermarktregal.
"Abhilfe könnte das sogenannte Regionalfenster schaffen, eine freiwillige Kennzeichnung für regionale Produkte mit nachvollziehbaren Aussagen zu Herkunft und Verarbeitungsort", so Fischer. Leider nutzten diese hilfreiche Möglichkeit noch sehr wenige Anbieter. "Und auch hier gilt: Ein kritischer Blick auf die Angaben zeigt, ob die Lebensmittel wirklich aus der Nachbarschaft kommen oder doch auch viele Kilometer zurückgelegt haben, denn die Vermarktung darf deutschlandweit erfolgen."
Ausführliche Informationen finden Verbraucher im Flyer "Lebensmittel mit Regionalangaben" und auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin.
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