PM des Monats: Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet

Pressemitteilung vom
Am 14. Februar ist Valentinstag - für manche Menschen vielleicht der Anlass, endlich den gewünschten Partner oder die ersehnte Partnerin zu finden.
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Verbraucher sollten aber vorsichtig sein, wenn sie sich an vermeintlich professionelle Partnervermittlungsinstitute wenden. Oft müssen sie sich lange Zeit zu hohen Montasbeiträgen binden.

Es fängt schon bei der Suche an: "Auch hinter sehr persönlich formulierten Zeitungsin-seraten steckt manchmal eine professionelle Partnervermittlung. Und die lässt sich ihre Dienste teuer oder sogar gegen Vorkasse bezahlen", warnt Jana Brockfeld, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Vorsicht sei geboten, wenn sich Kunden vertraglich für einen längeren Zeitraum zu monatlichen Zahlungen verpflichten sollen.

Eigentlich können Partnervermittlungsverträge außerordentlich gekündigt werden, denn der Gesetzgeber erlaubt ein fristloses Kündigungsrecht bei einer Vertrauensstellung. "Aus Sicht der Verbraucherzentrale besteht dieses Vertrauensverhältnis vor allem dann, wenn Menschen auf Partnersuche dem Anbieter sehr persönliche Informationen über sich preisgeben, z.B. über Vorlieben in Bezug auf den Wunschpartner", so Brockfeld. Allerdings widersprechen Partnervermittler häufig der vorzeitigen Kündigung. Dabei berufen sie sich teilweise darauf, gar keine Partnervermittlung zu sein, sondern lediglich Freizeitkontakte zu vermitteln. Anbieter im Internet argumentieren häufig, keinen persönlichen Kontakt zu ihren Kunden und somit keine Vertrauensstellung aufzubauen. "Insbesondere bei Online-Plattformen ist die rechtliche Einordnung umstritten, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne vorherige rechtliche Beratung ihren Vertrag kündigen und Zahlungen einstellen sollten", so Brockfeld.

Ein Widerrufsrecht kommt bei Partnervermittlungsverträgen bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen in Betracht oder bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. "Widerrufen Verbraucher ihren online abgeschlossen Partnervermittlungsvertrag, werden sie teils mit hohen Wertersatzforderungen der Anbieter konfrontiert", so Brockfeld . Diese Forderun¬gen sind nicht in jedem Fall berechtigt, so dass Verbraucher nicht übereilt bezahlen sollten. "Nach unserer Auffassung ist nur ein zeitanteiliger Wertersatz zu bezahlen, der sich an der Laufzeit des Vertrages und dem Gesamtbeitrag orientieren muss" erklärt Brockfeld.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fragen zu ihren Partnervermittlungsverträgen haben, können sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.

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