Verbraucherzentrale startet Informationsportal Pflegeverträge

Pressemitteilung vom
Wer die Pflege von Angehörigen zuhause organisiert, kann ab heute auf ein neues Informationsportal zugreifen: Unter www.pflegevertraege.de finden Verbraucher rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege.
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Sie erfahren zum Beispiel, worauf sie beim Abschluss von Pflege- und Betreuungsverträgen achten sollten, welche Kosten oder Kündigungsfristen rechtens sind oder an wen sie sich bei Problemen wenden können.

"Für die Pflege zuhause beauftragen viele Verbraucher ambulante Pflegedienste, ausländische Betreuungskräfte oder holen sich Hilfe durch sogenannte Alltags-unterstützende Angebote", weiß Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Schließen sie mit Anbietern Verträge ab, stehen viele Betroffene jedoch vor einem Berg von Fragen und wissen oftmals gar nicht, wie es um ihre Rechte steht", so Hegemann. Auch seien sie in ihrer aktuellen Lebenssituation nicht in der Lage, die schwierige Vertragsmaterie zu prüfen. Zumal die oft vorformulierten Klauseln für Laien nicht immer leicht zu verstehen sind. Antworten auf die häufigsten Fragen und viele weitere wertvolle Informationen können Betroffene nun auch ganz einfach per Mausklick erhalten.

Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge"

Das Informationsportal www.pflegevertraege.de ist Teil des Projekts "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Die Projektmitarbeiter informieren unabhängig und vertraulich zu Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege.

Ein Info-Telefon (030 - 54 44 59 68) ist an folgenden Tagen geschaltet:

Mo: 09-13 Uhr

Mi: 14-18 Uhr

Fr: 08-12 Uhr

Außerdem prüfen die Verbraucherschützer ambulante Pflege- und Betreuungsverträge für Betroffene und mahnen im Einzelfall ab.

Erfolgreiche Abmahnung der Verbraucherzentrale

Das Unternehmen Life Cure GmbH hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass die sogenannten Investitionskosten automatisch steigen, sobald die Kosten für die Pflege teurer werden. Unter die Investitionskosten fallen Ausgaben, die den Betrieb des ambulanten Dienstes sicherstellen, z.B. Büromieten oder Leasingkosten für Autos.

Da die Koppelung der Investitions- an die Pflegekosten nicht rechtens ist, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Unternehmen ab. Dieses hat sich nun verpflichtet, künftig auf die unzulässige Klausel zu verzichten. Verbraucher, deren ambulanten Pflegeverträge ähnliche Klauseln zu Investitionskosten enthalten, können sich unter mail@pflegevertraege.de an die Verbraucherzentrale wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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