Vertragspartner wider Willen

Pressemitteilung vom
Unseriöse Masche bei Kreditkartenverträgen per Internet oder Telefon
verärgerter Mann blickt auf seinen Laptop

Viele Betroffene suchen Rat bei der Verbraucherzentrale, weil sie von unseriösen Kreditkartenunternehmen betrogen wurden. Eine häufig berichtete Masche: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen per E-Mail oder Telefonanruf mit dem Angebot einer kurzfristigen Finanzspritze zu einem Kreditkartenvertrag bewegt werden. Dabei handelt es sich jedoch um leere Versprechungen. Die versprochene Kreditkarte bleibt unter Berufung auf widersprüchliche Vorwände aus. Verbraucher können sich schützen, wenn sie die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten kennen.

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Vor Vertragsschluss Vertragspartner verifizieren

Beim Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen per Telefon ist grundsätzlich Vorsicht geboten. „Verbraucher dürfen sich nicht von ihrem Gesprächspartner einschüchtern und zur Angabe ihrer Daten und einer Zustimmung drängen lassen“, rät Ann-Katrin Adriaans, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Sie sollten darauf bestehen, dass ihnen vor Vertragsabschluss das Vertragsangebot zunächst schriftlich zugeschickt wird. So haben sie die Möglichkeit, sich über ihren Vertragspartner und die Vertragskonditionen kundig zu machen“, so Adriaans. Auf diese Weise kann die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens überprüft werden, beispielsweise durch Eingabe des Unternehmensnamens in eine Suchmaschine, Sichtung des Internetauftritts und dadurch, welchen Hauptsitz die Firma angibt.

Keine vorschnelle Zahlung der Forderung

Betroffene berichten, dass ein Betrag in Höhe von knapp 100 Euro von ihnen gefordert wird, obwohl sie entweder gar keine Karte bestellt oder sich lediglich für einen Kredit interessiert haben. Die angeblich bestellte Karte kommt in den meisten Fällen nicht bei den Verbrauchern an. Das Kreditkartenunternehmen behauptet, dass eine vereinbarte Nachnahme fehlgeschlagen sei, obwohl tatsächlich kein Zustellungsversuch bei den Verbrauchern vorgenommen wurde. Ferner wird behauptet, dass eine Auftragsbestätigung per E-Mail versandt wurde, die nie im Postfach der Verbraucher angekommen ist.

Verbraucher sollten einen ruhigen Kopf bewahren und zunächst prüfen, welcher Sachverhalt der gestellten Forderung zu Grunde liegt und ob eine Kreditkarte tatsächlich wirksam bestellt wurde. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte vorsorglich widerrufen, angefochten und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Zudem empfiehlt es sich, weiterhin eine Erklärung zu fordern, für welche Leistung der geforderte Betrag erhoben wird. Sofern das Kreditkartenunternehmen schon einen Inkassodienst beauftragt hat, ist es wichtig, auch gegenüber diesem die Forderung zu bestreiten. Zusätzlich zur Hauptforderung haben Betroffene noch von anderen Unternehmen weitere Finanzdienstleistungen in Rechnung gestellt bekommen, die vermeintlich in Zusammenhang mit der ursprünglichen Bestellung stehen. Auch hier muss überprüft werden, ob diesem Service rechtswirksam zugestimmt wurde. Verbraucher sollten sich vom aufgebauten Druck der Gegenseite nicht einschüchtern lassen und die Rechtslage gegebenenfalls von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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