In den vergangenen Wochen machten Insolvenzen einiger Unternehmen in der Reisebranche Schlagzeilen: so zum Beispiel des Reiseveranstalters Urlaubstours GmbH, einer Gesellschaft der Unister Unternehmensgruppe,
Thema des Monats: Was tun, wenn Reiseveranstalter, Fluggesellschaft oder Hotelvermittler Pleite gehen?
der belgischen Fluggesellschaft VLM Airlines oder der Lowcost Group, die Hoteling.com und andere Buchungsplattformen betrieben hat. Viele Verbraucher sorgen sich um den bereits gezahlten Reisepreis und fragen sich, ob der wohlverdiente Urlaub überhaupt stattfindet.
"Generell muss man unterscheiden zwischen Pauschalreisen und als Einzelleistung gebuchte Flüge oder Hotelübernachtungen", erklärt Eva Klaar, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Pauschalreisende haben bei Insolvenz des Reiseanbieters relativ gute Karten, denn diese sind verpflichtet, sich für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Das erfolgt überwiegend bei einer Versicherung. Als Nachweis darüber muss dem Reisenden der sogenannte Sicherungsschein ausgehändigt werden und zwar bevor die Reise bezahlt wird. "Verbraucher sollten daher unbedingt darauf achten, dass sie im Besitz des Sicherungsscheins sind, bevor sie eine Pauschalreise bezahlen, und diesen gut aufbewahren" rät Klaar.
Verbraucher, die bei der Urlaubstours GmbH gebucht haben, müssen um ihre Reise nicht bangen. "Alle ab dem 19.07.2016 vertraglich vereinbarten Leistungen werden erbracht", so Eva Klaar. Dies habe die Generali Versicherung AG der Verbraucherzentrale Berlin bestätigt. Reisende, die am Urlaubsort die Hotelleistung oder den Rückflug nochmals zahlen mussten, wenden sich wegen der Erstattung an die Generali Versicherung AG. Auf der Seite des vorläufigen Insolvenzverwalters (www.floether-wissing.de) können weitere Informationen eingeholt werden. "Wer aufgrund der Turbulenzen vom Reisevertrag zurücktreten will, muss allerdings mit Stornokosten rechnen", warnt Klaar.
Etwas anders stellt sich die Situation für Kunden der insolventen Fluggesellschaft VLM Airlines und dem Hotelvermittler hoteling.com dar. "Kunden dieser Unternehmen müssen leider damit rechnen, dass ihr Geld verloren ist", so Klaar. Einen wie im Pauschalreiserecht gesetzlichen Schutz des gezahlten Geldes gebe es bei diesen Verträgen nicht. "Auch der Versuch, einen Platz in der Insolvenztabelle der Gläubiger zu finden, ist relativ aussichtlos", so Klaar. Hoffnung gibt es für Kunden, die mit Kreditkarte gezahlt haben: "Diese Kunden sollten sich sofort an die Kreditkarten führende Bank wenden, die Transaktion wegen nicht erbrachter Leistung beanstanden und den Betrag zurückbuchen lassen!", rät Klaar. Liegen Sie noch innerhalb von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung sind die Chancen, das Geld zu retten gut.
In der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin fragten in den vergangenen Tagen Kunden der Urlaubstours GmbH an, deren Reiseantrittsdatum im Jahr 2017 liegt. Die Kunden hatten Sicherungsscheine erhalten diese waren jedoch nur bis 2016 gültig. Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale teilte der Insolvenzverwalter, die Anwaltskanzlei Flöther & Wissing mit, dass alle Kunden mit Reisen in 2017 informiert werden und nachträglich einen gültigen Sicherungsschein erhalten. Die gebuchten Reisen können somit stattfinden. Betroffen sind rund 250 Kunden.
Dieser Fall zeigt deutlich, dass Reisende nicht nur darauf achten sollten, einen Sicherungsschein zu erhalten, sondern auch zu prüfen, ob der Sicherungsschein die gebuchte Reise zeitlich abdeckt.