Marktcheck zu Online-Handel für türkische und russische Lebensmittel

Pressemitteilung vom
Ein "durchwachsenes" Zeugnis stellen die Verbraucherzentralen Berlin, Bremen und Hamburg sechs Online-Händlern aus, die über das Internet Lebensmittel für türkisch- und russischstämmige Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten.
Off

Eine stichprobenartige Untersuchung von 21 Lebensmitteln ergab zwar, dass alle Anbieter auf ihren Webseiten Widerrufsbelehrungen, AGB und Datenschutzerklärungen hinterlegen und sich damit an die gesetzlichen Vorgaben halten. "Allerdings fehlten in zwei Fällen die Nährwertangaben in den Produktbeschreibungen", erklärt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Auch die EU-weit vorgeschriebenen Herkunfts- und Verarbeitungsangaben zu Olivenölen wurden in zwei von drei Fällen nicht erfüllt. "Wir fordern die Anbieter auf, die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel vollständig und bei allen Produkten auf ihren Webseiten einzuhalten", so Oelmann.

Nachholbedarf gibt es aus Sicht der Verbraucherzentralen auch in Sachen Kundenfreundlichkeit: So enthielt keine der Webseiten alle wichtigen Vertragsinformationen in den Muttersprachen der Zielgruppen. "Dadurch werden Migranten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, benachteiligt", meint Katerina Ulvert, Leiterin des Projekts "Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten II" in der Verbraucherzentrale Berlin. Auch der Hinweis darauf, ob ein entsprechendes Lebensmittel halal – also nach islamischem Recht zulässig ist – sei für muslimische Verbraucher wichtig und sollte entsprechend ergänzt werden.

"Wünschenswert sind darüber hinaus auch kostenfreie und auf den Webseiten leicht auffindbare Kundenhotlines – möglichst in der Muttersprache der Zielgruppen", so Ulvert weiter. Einer der untersuchten Online-Anbieter besaß jedoch keine Hotline, es bestand nur die Möglichkeit, per WhatsApp Kontakt aufzunehmen. Bei einem anderen Anbieter war die Hotline nur schwer auf der Webseite zu finden.

Der Marktcheck

Der Marktcheck wurde von März bis Mai 2017 im Rahmen des Projektes "Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten II" von der Verbraucherzentrale Bremen in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg durchgeführt. Untersucht wurden die Webseiten von sechs Online-Händlern, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über das Internet Lebensmittel für türkisch- und russischstämmige Verbraucher anbieten. Dabei wurden die Seiten der Anbieter www.turkmarketi.de, www.saraymarket.de, www.orient-feinkost.de, www.sabawa-shop.eu, www.intermarkt24.de und www.dovgan.de stichprobenartig darauf überprüft, ob sie die gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzgeschäfte und die Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) für 21 dauerhaltbare Lebensmittel einhalten.

Das Projekt "Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten II"

Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert und von der Verbraucherzentrale Berlin in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, türkisch- und russischstämmige Konsumenten über Verbraucherrechte und Beratungsangebote in digitalen Märkten aufzuklären.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.migranten-verbraucherschutz.de/

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.