Insolvenz der Glückskäfer Reisen GmbH: Was Kunden jetzt tun können

Pressemitteilung vom
Der Reiseveranstalter Glückskäfer hat Insolvenz angemeldet. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Kunden jetzt tun können.
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Am 15. Januar 2018 hat der Reiseveranstalter Glückskäfer Reisen GmbH, zu der das Buchungsportal meinkapitän.de gehört, beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Thiemann von der Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Wie die Verbraucherzentrale Berlin vom Insolvenzverwalter erfuhr, wurde der Geschäftsbetrieb bei der insolventen Glückskäfer Reisen GmbH eingestellt. „Das heißt im Klartext, dass alle Reisen mit sofortiger Wirkung abgesagt werden müssen“, erklärt Eva Klaar, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Was können Kunden jetzt tun?

Laut Gesetz sind Reisende bei Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters über den Reisesicherungsschein abgesichert. Der Kundengeldabsicherer ist in diesem Fall die R+V Allgemeine Versicherung AG.

Kunden sollten jetzt zur Schadensregulierung folgende Unterlagen an die R+V Versicherung einreichen: ihre Buchungsbestätigung, die Rechnung, den Reisesicherungsschein und den Nachweis über die Zahlung des Reisepreises bzw. Anzahlung. Als Betreff sollten sie die Nummer des Sicherungsscheins angeben. Liegt kein Sicherungsschein vor, ist nach Auskunft der R+V Allgemeine Versicherung AG die Nummer 406 90 101 005 305 zu nennen. Damit die Versicherung den Reisepreis zurück überweisen kann, benötigt sie außerdem die Bankverbindung.

Die R+V Versicherung ist unter der Nummer 0611-533-5859 telefonisch erreichbar.
Bei Fragen zur Glückskäfer-Insolvenz, aber auch zu allen anderen Reiserechtsfragen hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin: www.verbraucherzentrale.berlin/beratung-be.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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