Naturjoghurt, Speisequark oder Schlagsahne schmecken herrlich frisch und - besonders jetzt im Sommer - köstlich zu Erdbeeren. Wäre da nicht diese Laktose.
Da greift so mancher Verbraucher doch lieber gleich zu den laktosefreien Produktvarianten, trotz des höheren Preises. Immerhin geht es um das eigene Wohlbefinden, und das ist es ja wert.
Tatsächlich bieten die Spezialprodukte gesunden Verbrauchern jedoch keinen gesundheitlichen oder qualitativen Vorteil gegenüber den laktosehaltigen "Originalen".
Laktose, also Milchzucker, der natürlicher Bestandteil von Milch und vielen Milchprodukten ist, wird von den meisten Menschen hierzulande gut vertragen. Etwa 14 Prozent können den Milchzucker nicht oder schlecht verdauen und leiden nach dem Verzehr von laktose-haltigen Lebensmitteln an Magen-Darmbeschwerden. Demnach haben etwa 86 Prozent kein Problem mit Laktose. Dennoch ist der Absatz laktosefreier Spezialprodukte in den letzten Jahren stetig angestiegen. Laktosefreie Ernährung liegt im Trend.
Das liegt nicht zuletzt auch an der teils irreführenden Werbung für laktosefreie Produkte. Den Verbrauchern wird suggeriert, dass Produkte ohne Milchzucker grundsätzlich besser für die Gesundheit sind sogar, wenn man nicht von einer Laktoseunverträglichkeit betroffen ist. Doch das ist falsch!
Gegen die Verbreitung einer solchen Werbung hat sich die Verbraucherzentrale Berlin jetzt erfolgreich gewehrt. Ein Marken-Discounter hatte in einem bundesweit erscheinenden Verbrauchermagazin auf einer halbseitigen Werbung für seine laktosefreien Milchprodukte mit der Aussage "Ohne ist besser!" geworben. Nach Aufforderung der Verbraucherschützer hat das Unternehmen sich nun verpflichtet, dieses in Zukunft zu unterlassen.
Der Begriff "laktosefrei" ist übrigens gesetzlich nicht geregelt, seine Bedeutung also nicht einheitlich festgelegt. Für Betroffene, die auf Laktose verzichten müssen, ist eine verlässliche Kennzeichnung aber wichtig. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine gesetzliche Definition der Begriffe "laktosefrei" und "laktosearm" und entsprechende Kennzeichnungsvorschriften.