Alte Kaminöfen: Stichtag für Nachrüstpflichten oder Austausch beachten

Pressemitteilung vom
Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen
Frau kniet vor einem Kaminofen und greift nach Holzscheiten
  • Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen.
  • Zwischen 1985 und 1994 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.
  • Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps zur umweltschonenden und energieeffizienten Nutzung von Kaminöfen.
Off

Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Darüber hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen. „Bei einer Neuanschaffung sollte auf eine gute Energieeffizienz geachtet werde“, erläutert Tijana Roso, Koordinatorin der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar A++.

Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-emission Einfluss nehmen. Durch folgende Handlungen kann ein Beitrag für den Klimaschutz geleistet werden:

  • nur unbehandeltes Brennholz verwenden
  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
  • geeigneten Anzünder verwenden
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
  • Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte. Weitere Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.