Angebliche „Wundermittel“ gegen Corona

Pressemitteilung vom
Die Sorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um ihre Gesundheit nutzen einzelne Anbieter in der gegenwärtigen Krise aus, um den Absatz ihrer Produkte mit zweifelhaften Werbeversprechen zu steigern. Die Verbraucherzentrale Berlin ist entschieden dagegen vorgegangen.
Geöffnete Dose mit Nahrungsergänzungsmitteln in Pillenform
Off

Immer mehr Hersteller bewerben ihre Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenextrakte mit angeblichem Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Doch das ist in der Regel nicht erlaubt. „Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen generell nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen, sie lindern oder sogar heilen“, sagt Dr. Britta Schautz, Projektleitung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Verbraucherzentrale Berlin mahnt zweifelhafte Angebote ab
In einem Fall warb ein Anbieter für Nahrungsergänzungsmittel im Onlineshop mit folgenden Aussagen: „Stärken Sie Ihr Immunsystem im Kampf gegen den Coronavirus“, „Wappnen Sie sich vor viralen Infekten wie dem Coronavirus mit einer kräftigen Immunabwehr“ und „Diese Produkte sollten Sie jetzt unbedingt zu Hause haben“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin nutzte der Anbieter hier bewusst die Ängste der Kunden aus und erweckte die irreführende Erwartung, mit der Verwendung der Produkte könne ein erhöhter Schutz vor Ansteckung erlangt werden. Auf die Abmahnung hin gab das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung ab und entfernte die beanstandeten Werbeaussagen.

Unseriöse Werbeversprechen sollen den Produktverkauf im Internet fördern
Ebenso war die Werbung eines Anbieters von Cannabidiol-Produkten zu beurteilen. Dem angebotenen Hanföl sprach er in seinem Onlineshop unter der Überschrift „Coronavirus und CBD“ und „Wie kann Cannabidiol vor viralen oder bakteriellen Infektionen schützen?“ eine Verringerung der Empfänglichkeit gegenüber allen Arten von Virusinfektionen zu. Auch in diesem Fall wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Konkrete Unglückssituationen werden bewusst ausgenutzt
Ein weiterer Anbieter bewarb ebenfalls im Internet ein „Immunity Set“, eine Zusammenstellung verschiedener Pflanzenpulver zur Herstellung von Smoothies. Der begleitende Text ließ keinen Zweifel daran, dass die Verwendung dieser Produkte eine Stärkung des Immunsystems und der Abwehrkräfte bewirke und so einen Beitrag zur  Bekämpfung des Coronavirus leisten könne. Auch hier wertete die Verbraucherzentrale die Werbung als unlautere Handlung durch die bewusste Ausnutzung einer konkreten Unglückssituation. Außerdem wurden hier Versprechungen gemacht, die aus Sicht der Verbraucherzentrale gegen das Lebensmittelrecht verstoßen. Die geforderte Unterlassungserklärung wurde in diesem Fall nicht abgegeben, sodass die Verbraucherzentrale Berlin den Klageweg beschreiten wird.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten unseriöse Werbung melden und Produkte meiden
„Die Verbraucherzentrale setzt sich gegen Wettbewerbsverstöße ein und mahnt entsprechende Unternehmen ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten uns also unseriöse Werbemaßnahmen melden“, empfiehlt Claudia Both, Referentin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

„Außerdem raten wir vom Kauf solcher Produkte ab. Sie können nicht vor einer Infektion schützen und im schlimmsten Fall sogar schaden, wenn sie zum Beispiel zu hoch dosiert sind oder man sich in Sicherheit wähnend nicht mehr an Maßnahmen wie die Abstandsregel hält“, sagt Dr. Britta Schautz.

Weitere Informationen
Anregungen können Verbraucherinnen und Verbraucher gern an mail@verbraucherzentrale-berlin.de richten.

Ausführliche Informationen zu allen Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratung-be.

Mehr Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie unter
https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Justitia Gericht Urteil Recht

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