Geldinstitute setzen Kunden mit Negativzinsen unter Druck

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Berlin rät bei Angeboten der Banken und Sparkassen zur Skepsis
Stapel mit Euromünzen neben Taschenrechner und Kugelschreiber

Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen von ihren Kundinnen und Kunden Verwahrentgelte für Guthaben auf den Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. Zugleich bieten sie ihren Kunden Alternativen an, damit kein Verwahrentgelt fällig wird.

Off

„Die angebotenen Produkte sind aber oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies vielfach mit weitaus höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen“, so Volker Schmidtke von der Verbraucherzentrale Berlin. „Gerade für ältere Menschen, die auf flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden.“ Betroffenen komme die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.

Vorsicht Provisionsfalle
„Die Geldinstitute nutzen die Drohkulisse Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate, um den Ratsuchenden Anlageprodukte wie zum Beispiel private Rentenversicherungen zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten“, weiß Schmidtke. Auch für Investmentfonds kassieren die Geldinstitute Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen. Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in Produkten mit zu hohen Kosten. Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. „Sagen Sie dem Bankberater, dass Sie sich die Zeit nehmen werden, den Anlagevorschlag zu prüfen“, rät Schmidtke.

Verbraucherzentralen helfen
Die Verbraucherzentrale Berlin unterstützt die Anlageentscheidung von Verbrauchern mit unabhängigem Rat, kostenfreien Web-Seminaren und Informationen auf ihrer Internetseite.
Die Verbraucherzentrale Berlin bietet zudem am 11.04. von 17:00 bis 19:30 Uhr und am 25.04. von 14:00 bis 17:00 Uhr eine Experten-Hotline zum Thema Negativzinsen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung an. Verbraucher können sich unter 030 214 85-190 zum Ortstarif informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.