Kampagne gegen Ärger mit dem Treppenlift

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale startet Umfrage und Info-Kampagne zum Thema Ärger mit Treppenliften.
Älterer Mann sitzt auf einem Treppenlift und lächelt in die Kamera

Untergeschobene Verträge, Verweigerung des Widerrufsrechtes, Planungsfehler beim Einbau sowie schludrige Wartung und nachlässiger Service – das sind die eigentlichen Barrieren, die Kunden überwinden müssen, bevor sie auf einem Treppenlift Platz nehmen können. Zeit, Licht auf ein Thema zu lenken, das bislang nicht genug Beachtung fand und Betroffene oft alleine zurückließ.

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Treppenlifte sind eine tolle Erfindung. Mit ihrer Hilfe können hochbetagte oder körperlich eingeschränkte Menschen weiterhin alle Etagen im Hause nutzen und lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Doch die in Prospekten oft angepriesene „freie Fahrt ins Leben“ ist in der Realität nicht immer so einfach und unproblematisch. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben mit der teuren Technik schlechte Erfahrungen gemacht.

Verbraucher klagen über Ärger mit Treppenliften
„In unseren Beratungsgesprächen haben wir schon oft von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte gehört“, sagt Irina Krüger, Projektleiterin Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Berlin. Deshalb starten die Verbraucherzentralen nun ab 1. Juli bis 30. September 2020 eine bundesweite Kampagne, um die Erfahrungen der Verbraucher zu erfragen, sie für das Thema Treppenlifte zu sensibilisieren und ihnen beim Kauf oder bei Problemen zur Seite zu stehen.

Bundesweite Umfrage soll Überblick verschaffen
Um einen Überblick über den Marktsektor der Treppenlifthersteller zu gewinnen und diesen auszuwerten, hat die Verbraucherzentrale einen Fragebogen erarbeitet, der Aufschluss über die Erfahrungen von Verbrauchern mit dem Thema Treppenlifte geben soll. Auf der dazugehörigen Internetseite zum Thema Treppenlifte mit vielen Informationen rund ums Thema können Betroffene ganz einfach online an der Umfrage teilnehmen.

Natürlich kann der Fragebogen auch ganz klassisch von Hand ausgefüllt werden. Entsprechende Unterlagen gibt es vor Ort in der Verbraucherzentrale im Erhebungszeitraum bis zum 30. September 2020.

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