Reparaturkosten häufig überhöht
Wenn Verbraucher einen Defekt an ihrer Waschmaschine bemerken, beauftragen sie meistens ein Unternehmen mit der Reparatur, anstatt das Gerät sofort auszutauschen. „Häufig kommt es vor, dass der Reparaturdienst vor Ort verlangt, die Waschmaschine mitzunehmen, um sie in seinen Räumen zu reparieren“, schildert Josephine Frindte, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, ihre Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Oft dauert die Reparatur dann Wochen und die Rückgabe der Maschine wird mit der Bedingung verknüpft, direkt an der Türschwelle bar zu bezahlen. Die Kosten für die Reparatur sind dann in vielen Fällen wesentlich höher als der Kaufpreis einer neuen Waschmaschine.
Zahlungspflicht erst nach erfolgreicher Abnahme
Grundsätzlich sind Verbraucher erst nach erfolgreicher Abnahme zur Zahlung verpflichtet. Abnahme bedeutet im Fall der geschilderten Waschmaschinenreparatur, das Gerät in Augenschein zu nehmen und einen Probewaschgang durchzuführen. Achtung: Verbraucher können durch Vereinbarungen in den AGB allerdings dazu verpflichtet werden, Vorkasse zu leisten – auch in bar. Sie sollten sich daher den Auftrag vor der Unterzeichnung gründlich durchlesen.
Reparatur möglichst vor Ort
Verbraucher begeben sich selbst in eine schlechtere Position, wenn sie das Gerät freiwillig herausgeben. Sie ermöglichen es dem Unternehmen damit, starken Druck auszuüben, da sie auf das Gerät angewiesen sind. „Wir raten daher, das Gerät möglichst zu Hause reparieren zu lassen. Prüfen Sie auch stets genau, was Sie unterschreiben“, mahnt die Rechtsexpertin Josephine Frindte.