Marktstammdatenregister: Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren

Pressemitteilung vom
Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren, damit die Einspeisevergütung erhalten bleibt und keine Bußgelder drohen.
Hausdächer mit Solarpaneelen
Off

Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucherinnen und Verbraucher die Frist ab, um ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW können die Registrierung online auf der Seite www.marktstammdatenregister.de vornehmen.

Die Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst als auch für jede Anlage erforderlich. Ebenfalls müssen Batteriespeicher, deren Betrieb häufig in Verbindung mit Photovoltaikanlagen erfolgt, registriert werden. Die Registrierung erfolgt in drei Stufen:

  1. Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters
  2. Registrierung des Anlagenbetreibers
  3. Registrierung der Anlagen

Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum benötigt. Zur Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Verbraucher eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar.

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bereits im MaStR registriert sein. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.

Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte und Batteriespeicher müssen registriert werden. Für Elektroautos und Ladestationen gilt diese Pflicht nicht.

Verbraucher, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren. Auch wenn man den Termin verpasst, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich nachgeholt werden. Sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Alle stromerzeugenden Anlagen müssen seit 2019 im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Ziel ist es, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Wenn Sie Fragen zum Marktstammdatenregister, zu Ihrer Photovoltaikanlage, Ihrem Blockheizkraftwerk oder Ihrem Batteriespeicher haben, lassen Sie sich von einem Energieberater der Verbraucherzentrale beraten. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder per Telefon unter 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.