Mit dem Basis-Check Nachzahlungen bei Strom und Heizung vermeiden

Pressemitteilung vom
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten derzeit Post von ihrem Energieversorger. Nicht selten wird mit der Jahresabrechnung auch eine Nachzahlung fällig.
Postkartenmotiv Checkst du's?

Wie man mit einfachen Mitteln Energie und damit auch Geld sparen kann, zeigt der kostenfreie Basis-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

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Kostenfreie Vor-Ort-Beratung hilft beim Energiesparen
Beim Basis-Check kommt eine Energieberaterin oder ein Energieberater der Verbraucherzentrale zu den Ratsuchenden in die Wohnung und überprüft gratis den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch. Dabei erhalten sie Tipps, um zukünftig unkompliziert Energie und Kosten zu sparen. Ärgerliche Nachzahlungen können so vermieden werden. Die Terminvereinbarung funktioniert unkompliziert über die kostenfreie Hotline 0800 809 802 400.

Neue Kommunikationskampagne „Checkst Du’s?“ gestartet
Die aktuelle Kommunikationskampagne „Checkst Du’s?“ soll besonders junge Erwachsene für das Thema Energiesparen sensibilisieren. „Warum nicht einmal einen Energieberater in die Studenten-WG einladen und Energiesparpotentiale entdecken? Unsere Kampagne möchte auf jeden Fall dazu anregen“, so Tijana Roso, Projektkoordinatorin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Strompreise steigen im Jahr 2020
Gerade vor dem Hintergrund der zum Jahreswechsel und im ersten Quartal 2020 erwarteten Welle an Preiserhöhungen für Stromkunden lohnt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt besonders, ihren Energieverbrauch unter die Lupe zu nehmen und eventuelle Stromfresser aufzuspüren.

Über uns
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte anbieterneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Weitere Informationen und Terminvereinbarung
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder telefonisch unter: 0800 809 802 400

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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