Nachbesserungsbedarf bei Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes

Pressemitteilung vom
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beinhaltet wichtige Änderungen für alle Strom- und Gaskunden. Bis zum 10. März müssen die Bundesländer Stellung dazu nehmen. Die Verbraucherzentralen sehen dringenden Nachbesserungsbedarf.
Illustration einer Hand, die ein Megaphon hält

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Stellungnahme der Bundesländer zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes muss bis 10. März erfolgen.
  • Die Verbraucherzentrale sieht dringenden Nachbesserungsbedarf.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher müssen besser vor Energiesperren und hohen Kosten geschützt werden.
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„Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen, die sich insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen nachteilig auswirken können. Dies wird dem obersten Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland eine sichere und preisgünstige Energieversorgung zu gewährleisten nicht gerecht“, so Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.

Elisabeth Grauel, Projektleiterin der Energieschuldenberatung, befürchtet mit diesen Regelungen einen starken Anstieg von Energiesperren. „Mit diesem Gesetzentwurf werden Sperren von Strom- und Gasanschlüssen im Rahmen von Sonderverträgen gesetzlich legitimiert. Dieses gesetzlich verankerte Recht ist derzeit nur den örtlichen Grundversorgern vorbehalten. Dies stellt eine einschneidende Verschlechterung von Verbraucherrechten dar, die aus Sicht der Verbraucherzentrale zu einem Anstieg von Energiesperren führen wird.“

Höchste Zeit nachzubessern, so die Verbraucherzentrale Berlin. Auch die EU fordert Deutschland schon seit langem auf, mehr für schutzbedürftige Verbraucher zu tun.

Die Forderungen der Verbraucherzentrale Berlin:

  • Unterbrechungen der Strom- und Gasversorgung in Sonderverträgen dürfen kein gesetzlich verankertes Recht werden.
  • Abrechnungen auf Grund von Verbrauchsschätzungen sollen nur für einen begrenzten Zeitraum zulässig sein.
  • Energieversorger müssen stärker in die Pflicht genommen werden bei nicht fristgerechten Verbrauchsabrechnungen. Der Gesetzgeber muss hierfür klare Rechtsfolgen bestimmen.
  • Guthaben aus Abrechnungen müssen bei verspäteter Auszahlung verzinst werden.

 

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