Neues kostenfreies Hilfsangebot zum Abschluss von Abiballverträgen

Pressemitteilung vom
Die derzeitige pandemische Situation verheißt nichts Gutes für die zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten. Die Planung der Abibälle bleibt wie auch in den letzten beiden Jahren mit Schwierigkeiten verbunden.
junge Frau hält ein pinkes Kleid zur Probe vor sich

Die Verbraucherzentrale Berlin hat nun ein neues kostenfreies Hilfsangebot geschaffen, damit die Veranstalter weder Schülern noch Eltern beim Vertragsschluss auf der Nase herumtanzen können.

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Viele Fragen vor Vertragsschluss

Nicht nur die Frage, ob für die Location gezahlt werden muss, wenn die Veranstaltung aufgrund von Corona-Beschränkungen nicht stattfinden kann, treibt die Organisatoren eines Abiballes um. Auch ob der Vertrag mit einem Eventveranstalter nur von einer Person unterschrieben werden sollte oder von mehreren, ist relevant. Darf der Veranstalter die gesamten Kosten im Voraus verlangen und wer haftet dafür, wenn nicht alle Personen ihren Anteil bezahlen? Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob der abgeschlossene Vertrag auch im Nachhinein widerrufen werden kann und wer für entstandenen Schäden während der Feier haftet. Für die Klärung all dieser Fragen hat die Verbraucherzentrale Berlin nun ein kostenfreies Hilfsangebot geschaffen.

Kostenfreies Hilfsangebot zur Prüfung von Abiballverträgen

„Wir bieten kostenfreie Informationsgespräche für interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Eltern an, damit sie die wichtigsten Fragen möglichst vor Unterzeichnung eines Abiballvertrages klären können“, sagt Irina Krüger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Gern können uns auch entsprechende Verträge zugesandt werden“, so Krüger. Damit möglichst viele Schüler und Eltern von dem neuen Angebot erfahren, hat die Verbraucherzentrale eine Plakataktion in den Oberschulen gestartet.

Weitere Informationen

Anfragen für ein kostenfreies Informationsgespräch rund um den Vertragsschluss mit einem Eventveranstalter können an wvs@vz-bln.de gerichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.