Pauschalurteil mangelhaft?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Umgang mit Reisemängeln
Frau sitz frustriert neben geöffnetem Urlaubsgepäck

Das Wichtigste in Kürze:

  • Reisemängel unverzüglich beim Reiseveranstalter anzeigen
  • Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Jahren nach Reiseende geltend machen
  • Dem Reiseveranstalter eine Bearbeitungsfrist setzen
Off

Manch ein Traumurlaub entpuppt sich als Enttäuschung, wenn der gebuchte Ausblick verstellt ist oder Baustellenlärm das Meeresrauschen übertönt. Reisende sollten sich damit keinesfalls abfinden, sondern schnellstmöglich ihren Pauschalreiseanbieter kontaktieren.

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die zugesagte Reiseleistung nicht oder abweichend von der vertraglichen Vereinbarung erbracht wird. Wer Ungeziefer im Zimmer findet, erwartete Freizeitangebote nicht nutzen kann oder unzumutbare Flugzeitänderungen erdulden muss, sollte sich wehren.

Möglichkeit zur Minderung des Reisepreises bei Mängeln

Gerade Flugverschiebungen gelten häufig nur als Unannehmlichkeiten. Ab einer Verschiebung von mehr als vier Stunden ist jedoch von einem Reisemangel auszugehen. Es kann zudem sein, dass Ansprüche gegen die entsprechende Airline bestehen. Reisende sollten sich in solchen Fällen beraten lassen.

Generell haben Betroffene nämlich bei Reisemängeln die Möglichkeit, den Reisepreis entsprechend der Schwere einer Beeinträchtigung zu mindern. Die „Frankfurter Tabelle“ oder die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“ geben Orientierung im Hinblick auf die Forderungshöhe. Bei gravierenden Mängeln kann sogar von dem Vertrag zurückgetreten, dieser gekündigt und/oder Schadenersatz verlangt werden.

Reisemängel richtig geltend machen

Liegt eine Reisemangel vor, können Reisende ihre Ansprüche nur geltend machen, wenn sie folgende Dinge beachtet haben:

Es ist wichtig, unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Bevor der Reisepreis gemindert werden kann, muss dem Veranstalter die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Sollten Reisende mit der Mängelanzeige und dem Abhilfeverlangen warten, so kann der Reisepreis erst ab dem Tag des Abhilfeverlangens gemindert werden. Der Reiseveranstalter hat dafür zu sorgen, den Reisemangel unverzüglich zu beseitigen.

Beweismittel zu sammeln, ist ratsam. Betroffene sollten sich ihre Mängelanzeige und das Verlangen zur Abhilfe vom Veranstalter quittieren lassen oder Zeugen suchen. Auch von den Mängeln sollten noch vor Ort Nachweise gesammelt werden, zum Beispiel durch Fotos von einer Baustelle, die den Meerblick einschränkt.

Erstattungsansprüche rechtzeitig geltend machen

„Reisende sollten ihre Erstattungsansprüche nach Reiseende innerhalb von zwei Jahren beim Reiseveranstalter geltend machen”, rät Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Es lohnt sich aber, dies so früh wie möglich zu tun, weil die beanstandeten Mängel dann besser belegbar sind”, so Frindte.

Der Versand sollte per Einschreiben erfolgen, wobei es sich empfiehlt, eine Bearbeitungsfrist unter Benennung des konkreten Datums zu setzen, etwa zwei Wochen nach Versand.

Weitere Informationen

www.vz-bln.de/node/5311

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.