Viele Zahnpatientinnen und -patienten überlegen sich, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen meist, wenn der Zahnarzt das Thema Zahnersatz anspricht. Aber ist eine solche Zusatzversicherung überhaupt sinnvoll? "Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich zunächst einmal darüber informieren, welche Kosten ihre Krankenkasse übernimmt", meint Dr. Anke Lachmann von der Verbraucherzentrale Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 50% Festzuschuss in der Regelversorgung. Die Regelversorgung beinhaltet bei Kronen und Brücken im Seitenzahnbereich Nicht-Edelmetall und im sichtbaren Zahnbereich eine zahnfarbene Teilverblendung. Die Kostenerstattung erhöht sich auf bis zu 65%, wenn der Verbraucher ein Bonusheft nachweisen kann, das über 10 Jahre lückenlos geführt wurde. Weitere Informationen und Spartipps zum Thema Zahngesundheit haben die Verbraucherzentralen unter www.kostenfalle-zahn.de aufgelistet.
"Wünscht der Verbraucher Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht, oder legt er Wert auf zahnästhetische Behandlungen, dann kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein", so Lachmann. Vor einem Vertragsabschluss sollte jedoch folgenden Punkten gründlich auf den Zahn gefühlt und in die Entscheidung für oder gegen eine Versicherung einbezogen werden:
Kostenfalle Vorerkrankung:
Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nicht, wenn eine Heilbehandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat. Denn übernommen werden in der Regel nur Kosten für Behandlungen, die erst nach Vertragsabschluss vom Zahnarzt empfohlen oder angeordnet werden. Wer eine Extrapolice zur Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen abschließen will, sollte darauf achten, dass zum Vertragsbeginn keine Behandlung begonnen hat und der Zahnarzt auch noch keine Diagnose gestellt hat. Allerdings gibt es auch Versicherungstarife, die bei zuvor diagnostizierten Zahnerkrankungen einspringen. Eine solche Zusatzversicherung ist jedoch teurer.
Kostenfalle Wartezeit:
Meist werden in den ersten drei oder acht Monaten nach Vertragsabschluss noch keine Kosten übernommen. Darüber hinaus sind die Leistungen in den ersten Vertragsjahren häufig begrenzt.
Kostenfalle Erstattungsausschluss:
Nicht alle Leistungen sind abgesichert. Teilweise kommen Versicherungen für Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne. Implantate, der notwendige Knochenaufbau oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlossen sein. Auch kann sich das Versprechen einer hundertprozentigen Kostenübernahme, etwa beim Zahnersatz, auf die Basistherapie, also die Regelversorgung, beschränken.
Kostenfalle Beitragssteigerung:
Die Beiträge müssen dauerhaft gezahlt werden und steigen in den meisten Fällen mit dem Alter auch bei guter Zahngesundheit an.
Für Patienten kann es sich lohnen, selbst Geld für eine eventuell spätere Zahnbehandlung anzusparen. Wird das Geld dann nicht für die Zähne benötigt, kann es für andere Zwecke verwendet werden.
Kostenfalle Kündigung:
Zahnzusatzversicherungen zahlen sich nur in Einzelfällen aus, wenn es Verbrauchern durch die Wahl des richtigen Tarifs gelingt, einen hohen Eigenanteil beim Zahnersatz zu senken etwa wenn Keramik-, Edelmetallkronen oder Implantate zum Einsatz kommen sollen. Doch grundsätzlich handelt es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um einen Risikovertrag. Wird der Vertrag gekündigt, sind die eingezahlten Beiträge weg, und Patienten gehen leer aus.
Das Internetportal ist ein gemeinsames Projekt der Verbraucherzentralen Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.