Radtour ohne Ende? Ordentliche Rückgabe beim Bikesharing einhalten

Pressemitteilung vom
Die Tour mit dem Rad eines Sharing-Anbieters kann sehr schnell teuer werden, wenn Mieterinnen und Mieter den erforderlichen Rückgabeprozess nicht einhalten. Damit die Kosten nicht ins Unermessliche steigen, sollten sie sich vorab genau darüber informieren.
Eine Hand hält ein Smartphone an ein Fahrrad eines Bikesharing-Anbieters, um es zu entsperren
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Hohe Kosten durch unvollständigen Rückgabeprozess
Der Frühling kommt und somit auch die Zeit der Bikesharing-Anbieter. Leider häufen sich nun auch wieder Fälle wie dieser in der Beratungstätigkeit der Verbraucherzentrale: Ein Verbraucher mietete in Berlin ein Fahrrad für 30 Minuten und schloss es wieder korrekt am Ausleihort an. Knapp zwei Monate später benachrichtigte ihn der Sharing-Anbieter, weil er das Rad vermisste und stellte über 400 Euro für diese Mietdauer in Rechnung. Es zeigte sich, dass der Mieter zwar die Verriegelung korrekt vollzogen jedoch vergessen hatte, die Miete via App beziehungsweise durch einen Tastendruck am Bordcomputer zu beenden, um die Rückgabe zu bestätigen. Der Bikesharing-Anbieter hatte die Ausleihkosten von über 800 Euro bereits aus Kulanz halbiert.

Benachrichtigungen über die laufenden Ausleihen der App nicht deaktivieren
Da aktive Ausleihen permanent in der App abgebildet und Kunden über diese per Push-Nachricht informiert werden, konnte auch das Argument des Mieters, keine Nachricht bekommen zu haben, die Kosten nicht reduzieren. Die Deaktivierung der Benachrichtigungen über die laufenden Ausleihen der App durch den Mieter war deshalb auch kein ausreichender Grund, da seine Ausleihe permanent in der App ersichtlich war.

Vorab über Rückgabeprozess informieren und unbedingt einhalten
„Wer ein Fahrrad bei einem Sharing-Anbieter mietet, sollte unbedingt darauf achten, die Rückgabe ordentlich durchzuführen, um unnötige Kosten zu vermeiden“, rät Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Eine Anleitung für die ordentliche Rückgabe befindet sich am Rad selbst, in der App oder auf der Webseite des Anbieters. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten hierzu gründlich gelesen werden“, so Frindte.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

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