Geringes Risiko also für die Verbraucherinnen und Verbraucher, so zumindest die Idee. Doch neben den Vorteilen zeichnen sich in letzter Zeit immer mehr Nachteile ab, wie zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern zeigen.
Automatisierte Rückabwicklung und schlecht erreichbarer Kundenservice
Läuft beim Kauf alles nach Plan, treten in der Regel auch mit dem Zahlungsdienstleister keine Probleme auf. Insbesondere dann, wenn der Kauf rückabgewickelt oder die Kaufsache nicht geliefert wird, muss der Zahlungsdienstleister aber in die Kommunikation eingebunden werden. Viele Verbraucher berichten, dass es dabei zu Schwierigkeiten wie der schlechten Erreichbarkeit des Kundenservice kommt, der oft vollständig automatisiert über In-App-Chats stattfindet und eine vorherige Installation und Registrierung auf der Plattform voraussetzt.
Betrugsmasche Identitätsdiebstahl
Eine Betrugsmasche, die regelmäßig von Verbrauchern gemeldet wird, ist der Identitätsdiebstahl. Dabei werden Waren oder immer häufiger auch Dienstleistungen über einen neu erstellten Account bestellt. Als Rechnungsadresse geben die Täter fremde Namen und Adressen an. Die Dienstleistung wird in Anspruch genommen oder die Ware vor Zustellung abgefangen. Verbraucher erfahren erst von der vermeintlichen Forderung gegen sie, wenn sie die „zweite Mahnung“ in ihrem Briefkasten finden. Häufig sind es sogar 20 bis 30 Mahnungen auf einmal. Dieses Problem zeigt sich vor allem mit dem schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna. Aber auch in solchen Fällen häufen sich die Beschwerden der Verbraucher darüber, dass sie keinen niedrigschwelligen Zugang zur Kommunikation mit dem Unternehmen finden.
Anzeige erstatten und Zahlungsdienstleister schriftlich über Vorgänge in Kenntnis setzen
Befinden sich Verbraucher in einer solchen Situation, ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren, rät David Overmeyer, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin: „Was im ersten Moment beängstigend wirkt, lässt sich in nur wenigen einfachen Schritten auflösen. Eine unberechtigte Forderung entbehrt eines gesetzlichen Anspruchs. Es ist ratsam, dem Zahlungsdienstleister den Sachverhalt umgehend mit dem Hinweis mitzuteilen, die Forderungen zurückzunehmen. Der Vertragsschluss sollte bei Identitätsdiebstählen schriftlich bestritten werden. Unabhängig davon ist es hilfreich, die Polizei einzuschalten und auch darüber den Zahlungsdienstleister in Kenntnis zu setzen.“ In Bezug auf die Verbraucherfreundlichkeit beim Umgang mit Zahlungsdienstleistern gibt es noch viel Verbesserungspotential: „Viele Verbraucher empfinden die Erreichbarkeit des Kundenservice als völlig unzureichend, insbesondere in den Fällen, wo es Probleme gibt. Hier muss im Sinne des Verbraucherschutzes dringend nachgebessert werden“, so Overmeyer.