Ortsnahe Schlüsseldienste wählen
Das wichtigste ist, auf die Ortsnähe zu achten. Der Schlüsseldienst sollte seinen Sitz am eigenen Wohnort oder in der Umgebung haben sowie eine Ortsvorwahl bei der Rufnummer vorweisen. Ob ein Schlüsseldienst in der eigenen Umgebung ansässig ist, zeigt ein Blick in das Impressum auf der Internetseite des Anbieters.
Suchmaschinenergebnisse genau prüfen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht unbedingt die erste Schlüsseldienstanzeige bei einer Suchanfrage im Internet auswählen, sondern sich ein paar Minuten Zeit für die Suche nehmen. Denn oft bezahlen unseriöse Anbieter viel Geld an die entsprechenden Suchmaschinen, um ganz vorn bei der Angebotsanzeige zu erscheinen.
Keine Zahlung ohne Rechnung mit Firmenadresse
Josephine Frindte, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, empfiehlt nach der Türöffnung nicht vorschnell zu zahlen: „Sollte der Schlüsseldienst bereits vor Ort sein, die Tür geöffnet haben und Sie zur Zahlung auffordern, dann zahlen Sie bitte niemals, ohne eine Rechnung ausgehändigt zu bekommen. Ganz wichtig: Auf der Rechnung muss die im Impressum angegebene Firmenadresse stehen.“ Rechnungen, auf denen der Vertragspartner nicht deutlich erkennbar ist, können nämlich im Nachhinein nicht beanstandet werden, da die zustellfähige Adresse fehlt.
Bei der Zahlung nicht unter Druck setzen lassen
Sollte der gerufene Handwerker Druck ausüben, etwa indem er droht, die Tür wieder zu verschließen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher Hilfe aus der Nachbarschaft holen oder die Polizei rufen. Denn Nötigung ist strafbar.
Preis vor der Türöffnung absprechen
Nach einer Vergütungstabelle der Handwerkskammer liegen die ortsüblichen Preise bei etwa 100,00 Euro für eine einfache Türöffnung an Werktagen zwischen 8 – 18 Uhr. Dazu können Spätzuschläge von 50 % oder Nacht- ,Feiertags- oder Sonntagszuschläge von 100 % kommen. Angebote für einen Schlüsseldienst ab 39,00 Euro sind meist unseriös und werden in der Regel nicht eingehalten. „Nicht selten kommen Verbraucherinnen und Verbraucher mit bereits bezahlten Rechnungen von weit über 800,00 Euro zu uns“, weiß Frindte. Den Preis sollten Verbraucherinnen und Verbraucher also unbedingt vorher mit dem beauftragten Schlüsseldienst absprechen. Angebote mit Preisen, die eine Vergütung von 250,00 Euro für eine durchschnittliche Türöffnung übersteigen, sind meist unseriös.
Weitere Informationen
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/schluesseldienste-tipps-gegen-ueberzogen-hohe-rechnungen-6687