Stecker-Solar-Geräte: Als Mieter Solarstrom selbst erzeugen

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert Mieterinnen und Mieter über die Nutzung von Stecker-Solar-Geräten und was dabei zu beachten ist.
Handwerker beim Befestigen von Solarpaneelen
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Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch in der Vergangenheit konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Seit einiger Zeit können nun Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Stecker-Solar-Geräten Strom selbst produzieren. Hierbei handelt es sich um vergleichsweise kleine Photovoltaik-Systeme zwischen etwa 1,5 und 3 Quadratmetern. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für die Anbringung oder Aufstellung in Frage. Die Geräte werden möglichst unverschattet zur Sonne (nach Süden) geneigt. Der Anschluss von bis zu 600 Watt an eine spezielle Einspeisesteckdose ist möglich. Der Strom dieser kleinen Stromerzeuger wird meistens im eigenen Haushalt verbraucht. Dadurch wird der Strombezug aus dem Netz und damit die Stromkosten reduziert. Für den geringen Überschuss an eingespeistem und nicht selbst verbrauchtem Strom können Verbraucher eine Einspeisevergütung erhalten. Aufgrund des unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwands wird darauf jedoch oft verzichtet. „Durch ein Stecker-Solar-Gerät habe ich als Verbraucherin die Möglichkeit, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz", erläutert Tijana Roso, Koordinatorin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

Über den Betrieb eines Stecker-Solar-Gerätes muss der Berliner Stromnetzbetreiber informiert werden. Alle Informationen zur Anmeldung inklusive Anmeldeformular sind online unter https://www.stromnetz.berlin/einspeisen/balkonsonne zu finden. Damit der Haushaltsstromzähler nicht rückwärts zählt, werden in der Regel herkömmliche Zähler durch die neuen „modernen Messeinrichtungen“ ersetzt, die bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten verbaut sein müssen. Ein Zweirichtungszähler muss in Berlin vor der Inbetriebnahme eines Stecker-Solar-Gerätes eingebaut werden. Dies ist eine Forderung des Berliner Stromnetzbetreibers. Mit einem Zweirichtungszähler werden Strommengen erfasst, die in das Netz eingespeist werden. Alle Informationen zu diesem Thema sowie die damit verbundenen Kosten finden Verbraucher unter der o.g. Webseite. Die Anschaffungskosten eines Stecker-Solar-Geräts richten sich nach der Größe. Die Preisspanne reicht von wenigen 100 bis etwa 1.000 Euro. Die jährliche Stromerzeugung liegt je nach Größe bei etwa 200 bis 500 Kilowattstunden.

Fragen zu Stecker-Solar-Geräten und zum Energiesparen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale kompetent und anbieterneutral. Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter: 0800 – 809 802 400.

Terminankündigung:
Online-Vortrag „Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“, 30. September 2020, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, kostenlos und interaktiv, Anmeldung unter: verbraucherzentrale-energieberatung.de/vortraege/

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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