Verbraucherzentrale Berlin gewinnt Klage gegen Yello Strom

Pressemitteilung vom
Gute Nachrichten für Energiekunden: Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yello Strom GmbH stattgegeben.
Off

Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.

Damit aber hat Yello Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts und gaben der Verbraucherzentrale recht. Denn das Energiewirtschaftsgesetz sehe vor, dass Verbrauchern vor Vertragsabschluss mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Allein das Lastschriftverfahren reiche nicht aus, so die Richter weiter.

Den Einwand von Yello Strom, dass bei anderen Stromtarifen auf ihrer Internetseite mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten würden, ließ das Gericht nicht gelten. Denn diese Tarifangebote unterschieden sich nicht nur in den unterschiedlichen Zahlungsweisen, sondern auch in ihrem Inhalt.

"Wir empfehlen Verbrauchern, die ihre Stromrechnung z.B. überweisen wollen, bei der Wahl ihres Stromanbieters darauf zu achten, ob dieser mehrere Zahlungsmöglichkeiten anbietet" so Jana Brockfeld, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Außerdem sollten Kunden vorab prüfen, ob der Anbieter für ein bestimmtes Zahlungsmittel (z.B. Überweisung) Gebühren erhebt.

Yello Strom scheint nicht der einzige Stromanbieter zu sein, der gegenüber Kunden so verfährt. Eine Prüfung des Bundesverbands Verbraucherzentralen von rund 100 Unternehmen in den Monaten Juni und Juli 2016 hatte ergeben, dass sich fast die Hälfte nicht an die gesetzliche Vorgabe hielt und lediglich das Lastschriftverfahren anboten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.