Verbraucherzentralen fordern: Politik muss bei der 24h-Betreuung handeln

Pressemitteilung vom
Ausländische Betreuungskräfte, die im Pflegehaushalt wohnen, um pflegebedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher zu versorgen und zu betreuen, sind ein unerlässlicher Teil der deutschen Pflegelandschaft. Für viele Pflegebedürftige ist diese Betreuungsform eine Alternative zum Pflegeheim.
Vektorillustration ein Hand, die ein Megaphon hält

Der Kontakt zu den Betreuungskräften wird in der Regel durch Vermittlungsagenturen hergestellt. Bisher ist das Betreuungsmodell nicht speziell gesetzlich geregelt – aus Sicht der Verbraucherzentralen eine Lücke. Sie fordern in einem aktuellen Papier eine gesetzliche Regulierung und mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

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Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“: Ein „Grauer Pflegemarkt“
Derzeit gibt es beispielsweise keine Qualitätsstandards, obwohl hier Dienstleistungen für alte und hilfsbedürftige Menschen erbracht werden. Die Vertragsverhältnisse mit den Vermittlungsagenturen sowie den ausländischen Dienstleistungsunternehmen sind komplex und für die Verbraucher intransparent. Es existieren auch keine passenden Regelungen für die Arbeitszeit der Betreuungskräfte, sodass betroffene Familien keine Möglichkeit haben, das Angebot gesetzeskonform umzusetzen. Zudem tragen die Verbraucher gegenwärtig das Risiko für die Folgen einer Scheinselbständigkeit, die mit hohen Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger verbunden sein kann. Hier Vorschläge für Regelungen zu machen, war Auftrag des Projekts „Verbraucherschutz im ,Grauen Pflegemarkt‘ stärken“, das die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen durchführen und das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.

Eine gesetzliche Regelung ist dringend notwendig
„Als Verbraucherzentralen sprechen wir uns dafür aus, die häusliche ,24-Stunden-Betreuung‘ als eigenständige Versorgungsform von Pflegebedürftigen neben der ambulanten und stationären Pflege gesetzlich zu regeln“, erklärt Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin. „Es kann nicht sein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einseitig das gesamte Risiko dieses Betreuungsarrangements aufgebürdet wird.“ Zu einer gesetzlichen Regelung gehören die wesentlichen Merkmale des Leistungsangebots wie auch die Angebotsmodelle (Arbeitgeber-, Entsende- und Selbständigkeitsmodell) und Regelungen zur Arbeitszeit der Betreuungskräfte.

Mehr Verantwortung bei den Vermittlungsagenturen
Zu den zentralen Forderungen der Verbraucherzentralen gehört ein Zulassungsverfahren für­­ Vermittlungsagenturen. Denn bisher ist die Vermittlungstätigkeit von Betreuungskräften in Privathaushalten nicht gesetzlich geregelt; es gibt keine fachlichen oder organisatorischen Anforderungen an diese Dienstleistung. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen für besonders verletzliche Verbraucher, für die andere Anbieter wie Pflegedienste ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Um die soziale Absicherung der ausländischen Betreuungskräfte zu verbessen, sind die beteiligten Verbraucherzentralen der Ansicht, dass die Verantwortung für die tatsächliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Betreuungskräfte bei den Vermittlungsagenturen liegen sollte. „Die Versorgungsform der ‚24-Stunden-Betreuung‘ ist aus unserer Pflegelandschaft nicht mehr wegzudenken. Daher ist es an der Zeit, sie endlich gesetzlich zu regeln“, fordert Dörte Elß die Politik auf.

Weitere Informationen
Das Forderungspapier der Verbraucherzentralen finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de.

Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“
Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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