Vereinbarte Internetgeschwindigkeit prüfen und beim Anbieter einfordern

Pressemitteilung vom
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie arbeiten viele Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit im Home-Office.
Nahaufnahme eines Ethernet-Kabels

Damit die Arbeit zuhause so gut wie im Büro gelingen kann, braucht es vor allem eins: einen zuverlässig funktionierenden Internetanschluss, der die vertraglich versprochene Geschwindigkeit einhält. In einigen Fällen liefert der Anbieter jedoch nicht, was zuvor vereinbart wurde.

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Geschwindigkeit der Verbindung überprüfen

Störungen des Internetanschlusses gehören für viele Betroffene zum Verbraucheralltag. Schon bei der privaten Internetnutzung ist dies ärgerlich. Wenn aber aus dem Home-Office gearbeitet werden muss, kann eine zu langsame Internetverbindung existenzgefährdend sein. Konstantin Dietrich, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin, empfiehlt: „Verbraucher sollten zunächst in das Produktinformationsblatt in ihren Vertragsunterlagen nachsehen, wie hoch die Datenübertragungsrate zuhause sein sollte. Hier erhalten sie Informationen über die minimale, durchschnittliche und maximale Übertragungsrate. Die Geschwindigkeit der Verbindung lässt sich mit einem Online-Speedtest überprüfen“, so Dietrich. Manche Anbieter stellen entsprechende Tests selbst zur Verfügung, es kann jedoch auch ein Test der Bundesnetzagentur genutzt werden.

Anbieter informieren und zur Problembeseitigung auffordern

Wenn die Leistung des Internetanschlusses deutlich geringer ist als vertraglich versprochen, sollten Verbraucher zunächst überprüfen, ob die Ursache bei ihnen zuhause liegt. Hier kommen einige Gründe in Betracht: veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen. Manchmal hilft es auch, den Internetrouter kurz aus- und wieder anzuschalten. „Haben Verbraucher diese Probleme ausgeschlossen, liegt die Ursache für die langsame Verbindung wohl beim Anbieter. Dieser sollte am besten per Einschreiben über die verringerte Geschwindigkeit informiert und zur Behebung des Problems aufgefordert werden. Hierfür sollte eine Frist von zwei bis drei Wochen gesetzt werden“, rät Dietrich. In dieser Zeit sollten Betroffene mehrmals am Tag weitere Speedtests machen und die Ergebnisse abspeichern, um zu dokumentieren, ob die Störung behoben wurde oder weiterhin durchgängig besteht. Die Messungen sollten dabei mit einer kabelgebundenen Verbindung vorgenommen werden, um zu zeigen, dass nicht nur die Drahtlosverbindung betroffen ist.

Kündigungsoption bei Anschluss unter versprochener durchschnittlicher Übertragungsrate

Ist der Anbieter nicht in der Lage, Abhilfe zu verschaffen, sodass der Anschluss dauerhaft unter der versprochenen durchschnittlichen Übertragungsrate bleibt, besteht die Möglichkeit, den Vertrag bereits vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen. Verbraucher sollten sich darüber informieren, ob die gewünschte Leistung auch von einem anderen Anbieter geliefert werden kann, und die außerordentliche Kündigung erklären. Hierbei bieten die interaktiven Briefvorlagen der Verbraucherzentrale Unterstützung.

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Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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