Vorsicht beim Kauf von Veranstaltungstickets im Internet

Pressemitteilung vom
Der Kauf von Veranstaltungstickets sorgt eigentlich für Vorfreude auf das kommende Erlebnis. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn diese auf Zweitmarkt-Plattformen erworben werden. Damit die Vorfreude nicht getrübt wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Hinweise beachten.
Ticket liegt auf Laptop

Der Kauf von Veranstaltungstickets sorgt eigentlich für Vorfreude auf das kommende Erlebnis. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn diese auf Zweitmarkt-Plattformen erworben werden. Damit die Vorfreude nicht getrübt wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Hinweise beachten.

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Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Veranstaltungstickets
Käuferinnen und Käufer von Veranstaltungstickets haben kein Widerrufsrecht. Deshalb ist Vorsicht geboten, da es viele unseriöse Anbieter auf dem Markt gibt.

Zweitmarkt-Plattformen sind keine Verkäufer
Diese Händler sind oft unter den ersten Ergebnissen bei der Internetsuche und erwecken den Anschein, offizielle Verkaufsstellen zu sein. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch häufig um Zweitmarkt-Plattformen, welche Tickets nicht selbst verkaufen, sondern lediglich Privatpersonen ermöglichen, Verträge untereinander zu schließen. Hinweise darauf geben Begriffe wie Ticketbörse, Zweitmarkt oder Börse. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht dann, dass es sich um eine Vermittlungsplattform handelt und diese kein Verkäufer ist.

Besondere Vorsicht bei personalisierten Tickets
Immer häufiger werden Tickets personalisiert, um Käufer vor Zweitmarktanbietern zu schützen. Denn es besteht die Gefahr, dass bei einer Kontrolle der falsche Name des Besuchers erkannt und der Zutritt zur entsprechenden Veranstaltung verweigert wird. Doch es gibt weitere Fallstricke: „In einigen Fällen erhalten Käufer trotz Zahlung keine Tickets oder in einer falschen Kategorie. Es kommt vor, dass für eine Karte das drei- oder vierfache des ursprünglichen Verkaufspreises bezahlt werden muss“, warnt Irina Krüger, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Reklamation online gekaufter Tickets häufig erschwert
In einigen Fällen ist die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter erschwert oder unmöglich. Automatisierte Standard-Mails auf Rückfragen oder fehlende telefonische Erreichbarkeit verhindern dann die Reklamation gekaufter Tickets. „Veranstaltungstickets sollten über den Veranstalter selbst oder über autorisierte Tickethändler erworben werden“, rät Krüger. Im Zweifel bietet es sich an, auf der Internetseite des Künstlers oder Vereins nach Informationen zu suchen.

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